Denn die EU- und bundesrechtlichen Regeln für die Luftreinhaltung sind zwar klar und an die geltenden Grenzwerte kommt man zumindest kurzfristig nicht ran, dennoch wäre es durch die Schaffung passender rechtlicher Rahmenbedingungen ein Leichtes, beispielsweise mit einer Nachrüstverordnung Fahrverbote in weiten Teilen abzuwenden. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür liegen auf dem Tisch: Die Förderrichtlinie für die Nachrüstung von ÖPNV-Bussen vom Februar 2018 liefert hier im Prinzip eine Blaupause für Pkw. Sie liefert eine Regelung, nach der nachzurüstende Abgasreinigungssysteme getestet und genehmigt werden. Kernelement einer solchen Nachrüstvorschrift muss die Aussage sein, dass regelkonform nachgerüstete Pkw-Fahrzeuge von Fahrverboten aufgrund von NOx-Belastungen ausgenommen sind. Dass die Nachrüstung technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, belegen mehrere Gutachten und Tests. Und das völlig ohne Klärung der umstrittenen Frage der Finanzierung der Nachrüstung. Allein die Möglichkeit, mit solchen Nachrüstungen Fahrverbote abzuwenden, würde helfen, die Debatte zu versachlichen und die Folgen für Handel und Gewerbe abzufedern. Nicht einmal der Industrie würde weh getan. Dass das Land nach Medienberichten nunmehr sogar prüft, für diese Frage einen eigenen landesrechtlichen Rahmen zu schaffen, zeigt die Unfähigkeit der Bundespolitik, auf die Herausforderungen der Luftreinhaltung angemessen zu reagieren. Herr Scheuer, bitte aufwachen! Denn die Zeit drängt: Sollten Fahrverbote für 2019 oder 2020 terminiert werden, bedarf es vor allem schneller Lösungen.
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