Auch die Deutschen haben ein Recht auf Wiedergutmachung
Von Mag. Rolf-Josef Eibicht
Das 20. Jahrhundert war ein Jahrhundert des Totalitarismus, der totalitären politischen Systeme auch des Völkermordes und des Völkermordes durch Massenaustreibungen. Das angebrochene 21. Jahrhundert sollte die Fehler und Verbrechen des vorherigen vermeiden. Dies heißt vor allem, die Menschenrechte (Selbstbestimmungsrecht und Heimatrecht) sind gegenüber jedermann zu beachten und einzufordern, jedem Volk zuzugestehen, einschließlich dem deutschen Volk. Das neue Jahrhundert könnte somit eine Chance zur wirklichen Freiheit aller Völker und Volksgruppen sein.
Die Welt hört alles von den Verbrechen der Deutschen, die Welt hört nichts von den Verbrechen an den Deutschen. Unmittelbar vor Kriegsende und zu 90 % nach dem 8. Mai 1945 fand ein ungeheuerlicher Vertreibungsholocaust am deutschen Volk statt; ein Jahrtausendverbrechen. Unmittelbar vor und in den ersten Jahren nach der Kapitulation wurden rund 14,5 Millionen Menschen aus ihrer jahrhundertelang angestammten Heimat ausgetrieben. Noch weit über 1 Million Menschen folgten als Aussiedler und Spätaussiedler, bis auf den heutigen Tag. Dieser bislang verschwiegenen Holocaust am deutschen Volk kostete mindestens 3 Millionen Heimatvertriebenen das Leben. Diese Zahl wird nach neueren Erkenntnissen noch höher anzusetzen sein. Und dies überwiegend als ein unverjährbarer Völkermord nach Beendigung der Kriegshandlung, also Morde im sogenannten "Frieden", ein gigantisches Friedensverbrechen! Ein Jahrtausendverbrechen! Der Vertreibungsholocaust an den Deutschen ist bis heute ohne jede Wiedergutmachung geblieben, obwohl die Deutschen für ihre Verbrechen unendliches an Wiedergutmachung leisteten und leisten. Keiner hätte sie hierzu zwingen können, sie tun es dennoch fortgesetzt. An Israel und unsere jüdischen Mitbürger wurden von 1953 bis 1991 rund 87 Milliarden DM Wiedergutmachung gezahlt. Bis zum Jahr 2030 wird diese Summe auf 120 Mrd. angestiegen sein. Insgesamt wurden von der Bundesrepublik Deutschland, d.h. nicht nur an die jüdische Seite, bis zum 1. Januar 1990 119,790 Mrd. DM gezahlt. Unverkennbar sind auch die Milliarden-Zahlungen an Polen und Rußland. Die Zahlungen auch an Tschechien, also auch an die Vertreiberstaaten die ihre Raubsicherungspolitik nach wie vor aufrechterhalten. Sodann zahlte man erst jüngst zehn Milliarden DM zur Entschädigung ehemaliger "NS-Zwangsarbeiter"; und so weiter, und so fort. Zu fragen ist: Wo bleibt die Wiedergutmachung für das Jahrtausendverbrechen des Vertreibungsholocaust am deutschen Volk?
Es kann nicht zweierlei Opfer geben; eine politische Kultur die dies hinnimmt ist äußerst defizitär. Zweierlei Opfer, jene mit Wiedergutmachung und jene ohne Wiedergutmachung, jene Staaten die für ihre Verbrechen sühnen und jene die nicht im Traum daran denken, sind jedoch heute eine Tatsache und bedeuten eine unerträgliche Ungleichbehandlung, auf der eine wirklich tragfähige und dauerhafte europäische Friedensordnung in keinem Falle aufgebaut werden kann. Eine Tatsache, die mit zur fortgesetzten Zerstörung der nationalen Identität der Deutschen führt, Normalität verhindert. Eine Tatsache, die in der Frage der Heimatvertriebenen die gravierenden Defizite und Zerrüttung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland belegt, nämlich die Unfähigkeit die Menschenrechte von heute 20 Millionen Heimatvertriebenen einschließlich ihrer Nachkommen, also ein Viertel des eigenen Volkes, zu vertreten und sie endlich einzufordern. Damit muß nach 56 Jahren Massenmord und Massenaustreibung nun endlich begonnen werden! Stattdessen betreibt die herrschende politische Klasse eine Politik, die nicht im natürlichen nationalen Zukunftsinteresse des deutschen Volkes liegt, die dem Grundgesetz und dem Amtseid widerspricht (alle Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen, Schaden von ihm abzuwenden...), eine Politik der dutzendfachen gegenleistungslosen Milliarden-DM Geldgeschenke, etwa an Polen und Rußland, in einem gewissen Verhältnis auch an Tschechien, also den Vertreiberstaaten. Und dabei hätte die deutsche Politik im Interesse der Heimatvertriebenen, und nicht nur ihnen gegenüber, weil die Frage Ostdeutschlands und Sudetendeutschlands eine gesamtdeutsche Frage ist, alle diesbezüglichen Völkerrechtsnormen der Welt an ihrer Seite. Völkermord, Annexion und Deportation wird völkerrechtlich klar zurückgewiesen. Klar ergibt sich auch hieraus, daß das Recht auf Selbstbestimmung in gerechten Grenzen für das ganze deutsche Volk ebenso unverzichtbar ist wie für jedes andere Volk auf der Welt. Der Raub Ostdeutschlands und des Sudetenlandes (Völkermord durch Massenaustreibung) entspricht eben nicht völkerrechtlichen Grundsätzen.
Wahr ist, zur rechtsstaatlichen Parteiendemokratie kann es keine Alternative geben. Ebenso wahr ist, eine Demokratie ohne nationale Identität, ohne Patriotismus ist längerfristig nur auf Sand gebaut, eine Attrappe. Auch das deutsche Volk will Gerechtigkeit, den Schutz seiner nationalen Lebens- und Überlebensrechte; nationale Selbstbewahrung und nationale Selbstbehauptung. Auch unser Volk will Gleichbehandlung und Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Nur in Freiheit leiden wir nicht. Die derzeitige, national-würdelose politische Verfaßtheit der Bundesrepublik Deutschland erweist sich somit als unfähig, die Menschenrechte der deutschen Heimatvertriebenen, so gegenüber den polnischen und tschechischen Vertreiberstaaten und ihrer anhaltenden Raubsicherungspolitik einzufordern, etwa in Form eines historischen Ausgleiches und Kompromisses. Die Bonner Politik verfügt hier über keinerlei Ideen und Visionen, reale Möglichkeiten wären vorhanden. Der betriebene, unfaßbar verantwortungslose Totalverzicht und der jahrzehntelange "Stimmviehmißbrauch" (Linus Kather) der deutschen Heimatvertriebenen kann längerfristig nur ein neuer Bruchpunkt ins Unheil sein. Auch hätte uns niemand durch den "2+4-Vertrag" zum Totalverzicht auf Ostdeutschland zwingen können, die Teilwiedervereinigung wäre ohnehin früher oder später nicht aufzuhalten gewesen, aber dann nicht mit Totalverzicht auf ein Viertel des Deutschen Reiches, dies ist die Wahrheit. Auch hätte die deutsche Politik niemanden zwingen können unverschämten Prager Forderungen in Bezug auf die sudetendeutschen Rechtsansprüche nachzugeben. Wie ist dieser Verrat an den zentralen nationalen Interessen eines Volkes überhaupt möglich, kann dies der gesunde Menschenverstand verstehen?
Auch sind die deutschen Heimatvertriebenen, etwa ihre Organisationen wie der BdV und die Landsmannschaften, selbst zu einer unabdingbaren Kurskorrektur und Neuorientierung ihrer Heimatpolitik aufgefordert, aus ihrer bisherigen heimatpolitischen Erfolglosigkeit, Versagen und vielfach auch selbstverschuldeten jahrzehntelangen "Stimmviehmißbrauch", auch ihrer Willfährigkeit, müssen sie endlich die Konsequenzen ziehen, endlich "einen eigenständigen politischen Standpunkt finden" (Helmut Müller), bis zu einer Abnabelung von den ihre Interessen nicht mehr vertretenden Altparteien. Einige namhafte Funktionäre der Heimatvertriebenen klagen bereits bitter: "Wir haben 40 Jahre lang heimatpolitisch nichts erreicht. Wir haben vergebens gerungen und uns täuschen lassen." (Dir. O.B.) Es geht um die Menschenrechte der Heimatvertriebenen, die bei wirklich richtiger heimatpolitischer Präsentation ein beachtliches Gewicht haben können und müssen. Das angebrochene 21. Jahrhundert muß ein Jahrhundert der Freiheit aller Völker und Volksgruppen werden, weil das Nationale das eigentlich Humane ist, der Zerfall auch des kommunistischen Totalitarismus zu einer unrevidierbaren Renaissance des Nationalen führte. Europäisch sind die Fragen der deutschen Heimatvertriebenen nur zu einem Teil zu lösen, sie müssen vor allen Dingen national gelöst werden. Wir sollten von niemandem verlangen, deutscher als die Deutschen selbst zu sein. Die Frage Ostdeutschlands und des Sudetenlandes kann nicht durch einen unverantwortlichen und unlegitimierten deutschen Totalverzicht, ohne jeden historischen Ausgleich und Kompromiß mit den Vertreiberstaaten, aus der Welt geschafft werden. So tief kann ein Volk nicht sinken und in Ketten liegen um dies für alle Zeiten hinzunehmen. Ein schamloses Verbrechen an der Freiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes, an seinen vitalen nationalen Interessen. Politik muß über die Kunst des Möglichen dann weitergehend die Kunst sein auch das Notwendige durchzusetzen.
Der Terminus Holocaust, wahrlich ein mörderischer Begriff des Grauens und Schreckens, wurde schon 1913 durch den Engländer Duckett Z. Ferriman als Begriff für Völkermord oder Megatötung in die internationale politische Literatur eingeführt. Die ungeheueren Massenmorde an den deutschen Heimatvertriebenen aus Ost-, Südost- und Mittelosteuropa, unter anderem an den Ostdeutschen und Sudetendeutschen, stehen für die größten Massenaustreibungsverbrechen in der Weltgeschichte. Garnichts kommt diesen Verbrechen im sogenannten "Frieden" gleich! In den Vertreibungs- und Deportationsgebieten in Ost-, Südost- und Mittelosteuropa lebten kurz vor Kriegsende 20 Millionen Deutsche. 18 Millionen dort beheimatete und ansässige und 2 Millionen kriegsbedingt Zugezogene, d.h. Luftkriegsevakuierte sowie andere sich dort aus dem Deutschen Reich Niedergelassene. Etwa lebten in den Ostgebieten des Deutschen Reiches 9.575.000 dort beheimatete Ostdeutsche (Ostpreußen, Pommern, Schlesier) und im Sudetenland rund 3,5 Millionen Sudetendeutsche. Von den 20 Millionen reichsdeutschen und volksdeutschen Heimatvertriebenen wurden kurz vor und zu 90 % in den Jahren unmittelbar nach der militärischen Kapitulation 14,5 Millionen entrechtet, ausgeplündert und wie Vieh ausgetrieben was der unmittelbaren Ermordung entkommen war. In der Größenordnung etwa der seinerzeitigen Einwohnerschaft Irlands kam es zu Morden und Massenmorden: 3 Millionen Menschen! Im einzelnen lauten die Zahlen der Vertreibungsopfer wie folgt: Ost-, Südost- und Mittelosteuropa = 2,111 Millionen (Zahlen auch der Bundesregierung); Rußlanddeutsche = 350.000; Kriegsevakuierte, Zugezogene = 220.000; im Vertreibungsprozeß von Polen und Tschechen zusätzlich getötete Wehrmachtssoldaten = 22.000; "Nachvertreibungs-Tote" nach eigener Mindestschätzung (eher aber viel höher anzusetzen) = 250.000; insgesamt mindestens 2.952.000. Hierbei handelt es sich ganz klar nur um Mindestzahlen.
In Ostdeutschland kam es zu rund 1.500.000 und im Sudetenland zu 272.000 bis 300.000 Vertreibungsopfern, Vertreibungstoten.
Das Statistische Bundesamt in Koblenz gab in einer "Bilanz des Todes" die Vertreibungstoten Ostdeutschlands wie folgt an: Ostpreußen = 299.000; Ostpommern 364.000; Ostbrandenburg 207.000; Schlesien 466.000; Danzig = 83.000; Ostdeutschland folglich insgesamt = 1.419.000." Auch hier: Mindestzahlen.
Zu den Vertreibungsopfern muß jedoch nach allerneuester Erkenntnis noch die Zahl der "Nachvertreibungs-Toten", diejenigen die als Folge des Vertreibungsholocaust innerhalb weniger Jahre danach in ihren Aufnahmegebieten starben, noch hinzugerechnet werden. Bislang noch ein Desiderat der Forschung. Dort wo Ansätze zu diesen Fragen schon erarbeitet wurden, kommt man zu schockierenden Ergebnissen. Die Zahl der 3 Millionen Getöteten wird sich folglich insgesamt noch fühlbar erhöhen. Für die sudetendeutschen "Nachvertreibungs-Toten" liegen hier schon erste schockierende Zahlen für Teilbereiche vor. Vieles spricht dafür, daß die "Nachvertreibungs-Toten" die Zahl der sudetendeutschen Vertreibungsopfer, nach ersten Hochrechnungen, noch um 3,5 % erhöhen kann. Nicht auszudenken, was dies für die Erhöhung der Opferzahlen der anderen Vertreibungsgebiete, etwa Ostdeutschland, noch bedeuten kann.
Im April 1950 stellte Senator William Langer vor dem US-Senat fest: "Die Massenvertreibung ist eines der größten Verbrechen, an welchem wir direkt Anteil haben... In der gesamten Geschichte findet sich nirgends ein so scheußliches Verbrechen aufgezeichnet wie in den Berichten über die Begebenheiten in Ost- und Mitteleuropa. Schon 15 bis 20 Millionen wurden von den Stätten ihrer Vorfahren entwurzelt, in die Qual einer lebendigen Hölle geworfen oder wie Vieh über die Verwüstungen Osteuropas getrieben. Frauen und Kinder, Alte und Hilflose, Unschuldige und Schuldige wurden Greueltaten ausgesetzt, die noch von niemandem übertroffen wurden." Prof. Dr. Werner Frauendienst in Mannheim stellte 1962 treffend fest: "Wie die Hyänen sind Polen hinter den Russen hergezogen und haben sich ihre Opfer geholt, Männer, Frauen und Kinder, die in Gefängnisse und Lager verschleppt, dort zu Tode gequält und umgebracht wurden, um Raum für Polen zu schaffen, die nicht in einen menschenleeren Raum kamen, sondern der erst menschenleer gemacht wurde." Und dies trifft für das Sudetenland, den tschechischen Imperialismus ebenso zu, für den russischen in Bezug auf Nordostpreußen. ilflose, Unschuldige und Schuldige wurden Greueltaten ausgesetzt, die noch von niemandem übertroffen wurden."
Von den Feinden Deutschlands wurde hier kaltblütig die Endlösung der deutschen Frage in Ost-, Südost-, und Mittelosteuropa betrieben und weit vor Kriegsende geplant, die Endlösung der deutschen Frage im seit mehr als 2000 Jahren (mit germanischer Ur- und Vorbesiedlung) dem deutschen Volk zugehörigen Heimat- und Siedlungsgebieten, was Ostdeutschland und das Sudetenland anbetrifft. Diese Gebiete waren deutsches Land mit deutscher Bevölkerung lange bevor Amerika entdeckt wurde. Aus dieser Tatsache folgt ein politischer, historischer und menschenrechtlicher Anspruch für uns Deutsche der untilgar ist. Aus Unrecht kann niemals Recht werden. Nichts ist geregelt, solange es nicht gerecht geregelt ist. Die Geschichte ist an und für sich revisionistisch, sie kennt keinen Schlußstrich. Der Vertreibungsvölkermord ist in der Öffentlichkeit immer wieder bewußt zu machen und zu betonen, daß sich mit einem kriminellen Akt identifiziert, wer auf die Ostgebiete sowie die Sudetengebiete und private Rückgabeforderungen verzichtet, und dies ohne zumindest einen historischen Ausgleich zu realisieren. Wir erinnern hier an das Wort von Oswald Spengler: "Niederlagen und Friedensschlüsse wirken niemals so, wie es in der Absicht der Sieger liegt. Alle Verträge sind vergänglich, weil die Grundlagen, Umstände und Ansichten sich ändern, auf denen sie errichtet sind, weil das Antlitz der Geschichte von einem Jahrzehnt zum anderen ein anderes wird. Die Siege sind es auch; denn der Sieger selbst kann an ihnen zugrunde gehen."
Was Ostdeutschland und das Sudetenland anbetrifft, muß klar in heimatpolitischer Notwendigkeit festgestellt werden: Die ostdeutsche und sudetendeutsche Frage ist nach wie vor politisch, historisch und völkerrechtlich offen. Diese Fragen sind solange offen, solange Selbstbestimmung, das Recht auf die Heimat und die vermögensrechtlichen Probleme offene und ungelöste Fragen sind. Die Deutsche Frage ist nicht gelöst, nur weil das Brandenburger Tor offen ist. Wenn die deutsche Linke hierin Ansätze zur Gewaltsamkeit erkennen möchte und diffamiert, so ist dies völlig abwegig, es kann nur einer grundsätzlich antideutschen, unhistorischen, versessen ideologischen Gesinnung entsprechen, basierend auf reiner Gesinnungsethik statt auf Verantwortungsethik. Auf Rache und Gewalt (keine neue Gegenvertreibung!) haben die Heimatvertriebenen schon in der Charta der Heimatvertriebenen unmittelbar nach Kriegsende feierlich verzichtet. Ihnen, denen eigentlich der Friedensnobelpreis schon seit jeher zugestanden hätte, war schon kurz nach Kriegsende klar, daß nicht Gewaltanwendung, sondern nur friedliches Einvernehmen unter den Völkern eine Linderung oder auch Korrektur der ostdeutschen oder sudetendeutschen Lage herbeiführen kann und darf. Es gibt keine Alternative zum historischen Ausgleich, weil der Totalverzicht (Verrat, Verzichtspolitik, Erfüllungspolitik) in Wahrheit nur eine zukünftige Politik des Unfriedens bedeuten kann. Ostdeutschland muß offen sein, für die daraus vertriebenen Ostdeutschen und die heute dort beheimateten Polen; das Sudetenland muß offen sein, für die von dort vertriebenen Sudetendeutschen und die dort heute beheimateten Tschechen. Dabei muß den Deutschen nicht nur das Recht der Selbstbestimmung zur Heimat sondern auch in der Heimat zugestanden sein. Dies wäre ein unabdingbarer historischer Ausgleich, eine unverzichtbare Vision für die deutsche Politik, im Interesse der Menschenrechte auch des eigenen Volkes. Im übrigen sei bemerkt, daß nach KSZE-Schlußakte eine friedliche und frei vereinbarte Grenzänderung (peacefull change) durchaus erlaubt ist, also auch angestrebt werden kann. Eines ist wohl mehr als deutlich: Es kann nicht bleiben wie es ist, und es wird auch nicht mehr so, wie es war.
Die vom polnischen Imperialismus allein nach dem Zweiten Weltkrieg Deutschland geraubten Gebiete haben eine Größenordnung von rd. 114.140 qkm (Statistisches Bundesamt). Dies entspricht der gesamten Fläche der Schweiz, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs oder etwa 1/5 der Fläche Frankreichs, 1/3 der Fläche Italiens und fast der Hälfte der Fläche der britischen Inseln; mehr als der 5-fachen Fläche Israels. Die Vertreibung der Ostdeutschen entspräche der Deportation mehr als der gesamten Bevölkerung Österreichs oder der Schweiz, um Millionen mehr als Israel heute Einwohner hat.
Das vom tschechischen Imperialismus Deutschland geraubte Sudetenland umfasst 27.000 qkm. Dieses Territorium ist somit weitaus größer als die Bundesländer Schleswig-Holstein (15.721 qkm), Saarland (2.571 qkm), Hamburg (755 qkm), Bremen (404 qkm) und Berlin (rd. 891 qkm) zusammengenommen (alle 4 Bundesländer = 20.342 qkm). Das Sudetenland ist fast dreimal so groß wie der Libanon und fast so groß wie Belgien, weit größer als Israel. Insgesamt rund 30 der 151 (Stand 1984) Mitgliedsstaaten der UN sind territorial kleiner als das Sudetenland. Die Vertreibung der Sudetendeutschen entspräche der Deportation der gesamten Bevölkerung von Bolivien, Irland und Tunesien. Der Wert des geraubten Landes (Ostdeutschland und Sudetenland) dürfte mehr als 2 Billionen DM entsprechen.
Der offiziell verkündete Verzicht auf Ostdeutschland durch den "2+4-Vertrag" kommentierte die Tageszeitung "Israel-Nachrichten" in Tel Aviv, ein Sprachrohr der deutschen Überlebenden der nationalsozialistischen Judenverfolgung, am 21. September 1992 unübertreffbar wie folgt: "Die Japaner sind eisern. Sie unterscheiden sich von den Deutschen. Die Deutschen haben sich mit dem Verlust ihrer Provinzen Schlesien, Pommern und Ostpreußen abgefunden. Das sind 100.000 Quadratkilometer deutsches Land. Ein Viertel von Deutschland. Trotzdem geben die Deutschen Dutzende Milliarden D-Mark an Rußland und Polen... Die Japaner wollen sich mit dem Verlust von 5000 Quadratkilometern Inselland nicht abfinden. `Erst gebt uns die Inseln zurück, dann könnt ihr Geld haben von uns!´ erklären sie in Richtung Moskau. (...) So dumm wie die Deutschen sind die Japaner nicht ... Die Japaner bleiben dabei: Keine Inseln – kein Kredit. Könnte man nicht von diesen Japanern einiges lernen? Auch wenn man einen Krieg verliert, muß man nicht unbedingt zu allem Ja und Amen sagen." Diesen Feststellungen der israelischen Tageszeitung in Tel Aviv ist nichts, absolut nichts mehr hinzuzufügen!
Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland – wie soll es weitergehen? Zu den möglichen politischen Alternativen
Von Mag. Rolf-Josef Eibicht
Beim Einmarsch und nach dem Einmarsch der Roten Armee in die deutschen Ostgebiete 1945 wurde die Bevölkerung, soweit sie nicht vorher fliehen konnte, ermordet, mißhandelt, verschleppt, ausgeplündert, enteignet und schließlich vertrieben. Die Zahl der Opfer, die dabei durch Gewalt, Hunger und Krankheiten umgekommen sind, geht in die Millionen. Die auf diese Weise entvölkerten Gebiete östlich von Oder und Neiße wurden im Potsdamer Abkommen "bis zur endgültigen Festigung der Westgrenze Polens" der "Verwaltung des polnischen Staates" unterstellt. Im Sudetenland, daß nach dem Krieg als völkerrechtlich nicht zu Deutschland gehörig gelten sollte, war die deutsche Bevölkerung denselben Massenmorden und -verbrechen ausgesetzt, ohne daß dies bis heute von tschechischer Seite eingestanden wurde oder die Heimat- und Besitzansprüche der überlebenden Deutschen anerkannt worden wären.
Bis zum Jahr 1990 hat keine gesamtdeutsche Vertretung die Zugehörigkeit der Oder-Neiße-Gebiete zu Polen akzeptiert. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht hat am 8. Mai 1945 lediglich mit seinen Truppen gegenüber den Feindmächten kapituliert, aber nicht die staatliche Existenz Deutschlands aufgegeben oder auf Teile seines Staatsgebiets verzichtet oder verzichten können. Auch die von Großadmiral Dönitz in seiner Eigenschaft als Reichspräsident eingesetzte geschäftsführende Reichsregierung hat das bis zu ihrer Verhaftung am 23. Mai 1945 nicht getan. Deutschland bestand somit als Völkerrechtssubjekt fort, und auch die Siegermächte haben dies in einer Erklärung des Alliierten Kontrollrats vom 5. Juni 1945 mit den Worten akzeptiert: "Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen aufgeteilt...". Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß wiederholt den Fortbestand Deutschlands innerhalb dieser Grenzen erklärt, beispielsweise in seinem Urteil vom 7. Juli 1975 mit den Worten: "Die östlich der Oder und Neiße gelegenen Gebiete ... wurden Ende des Krieges nicht durch die Siegermächte annektiert. Wir gehen daher von dem Grundsatz aus, daß unter dem Gesichtspunkt des internationalen Rechts eine deutsche territoriale Einheit in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 noch immer gültig ist." Somit seien die Gebiete östlich von Oder und Neiße durch das Inkrafttreten der Verträge von Moskau und Warschau "nicht aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen" worden. Zwar erkannte die Ostberliner Regierung 1950 die Oder-Neiße-Linie als polnische Westgrenze an, konnte das aber nur im Namen ihrer sogenannten Deutschen Demokratischen Republik tun.
Auch die sozialliberale Regierung unter Brandt und Scheel hatte am 7. 12. 1970 einen Vertrag mit Polen über "die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigem Beziehungen" abgeschlossen und darin die Oder-Neiße-Linie als "die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen" anerkannt, aber das galt auch nur für die Bundesrepublik und nicht zugleich für einen gesamtdeutschen Staat, den es bis 1990 nicht gab.
Als 1990 der Vereinigungsprozeß in Deutschland begann, setzten im Ausland massive Bemühungen ein, eine Anerkennung der Oder-Neiße-Linie auch von einem künftigen gesamtdeutschen Staat zu erhalten. Dementsprechend heißt es im sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag" über "die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" vom 12.9.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie Frankreich, Großbritannien, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sowie den Vereinigten Staaten von Amerika:
»Artikel 1 (1): Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes niedergelegt sind.
(5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird."
In Übereinstimmung mit dem "Zwei-plus-Vier-Vertrag" wurde unmittelbar nach der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 14. November 1990 in Warschau ein "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehende Grenze" unterzeichnet und wenig später ratifiziert.
Der Text des "Zwei-plus-Vier-Vertrages" sowie die inzwischen veröffentlichten Dokumente über die vorangegangenen Verhandlungen lassen keinen Zweifel daran, daß die vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges von einem Verzicht Deutschlands auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße ihre Zustimmung zum Einigungsprozeß abhängig gemacht haben. Nach einer Aufzeichnung seines Mitarbeiters Teltschik hat Kohl am 13. Juni 1990 führenden Politikern der CDU/CSU die Situation so beschrieben:
"Mit aller Deutlichkeit weist Kohl darauf hin, daß es in West und Ost keinen einzigen Partner gebe, der nicht die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze fordere. Wer also die Bundestagsentschließung über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ablehne, solle ihm sagen, wie er die Einheit Deutschlands erreichen wolle, zumal klar sei, daß es keinen Friedenvertrag geben werde. Er räume ein, daß die polnische Haltung nicht erfreulich sei. Die Alternative laute: die Einigung Deutschlands in den bekannten Grenzen zu erreichen oder die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen scheitern zu lassen ... Jetzt gehe es aber um die Chance, einen Traum zu verwirklichen und Voraussetzung dafür sei die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze. In den USA gebe es eine große Welle der Deutschenfreundlichkeit, aber in der Grenzfrage stoße man auf eine Stahlwand."
Die englische Premierministerin Thatcher hat 1989 und 1990 den Vereinigungsprozeß in Deutschland mit allen Mitteln verhindern wollen und ist damit gescheitert. Gleichzeitig hat sie sich massiv für den Verzicht Deutschlands auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße eingesetzt und ihre diesbezüglichen Anstrengungen in ihren Erinnerungsbuch "Downing Street No.10" so gewürdigt:
"Der einzige Fall, in dem ich mit meiner Linie zu einem außenpolitischen Thema unzweifelhaft gescheitert bin, war die deutsche Wiedervereinigung ... Nicht zu vernachlässigen sind aber auch die positiven Auswirkungen meiner Politik. Sie zwang die Regierung der Bundesrepublik, die Grenzfrage mit ihren östlichen Nachbarn zu klären." Nämlich im Sinne eines völkerrechtlichen Verzichts auf die deutschen Ostgebiete. Auf den in diesem Zusammenhang gebrauchten Begriff "zwang" ist besonders hinzuweisen.
Auch Mitterrand, der sich um eine Verhinderung der deutschen Einheit nicht weniger bemüht hat, beschrieb in seinem Buch "Aber Deutschland" seine Forderungen nach Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen Deutschland und Polen: "Frankreich unterstützt das polnische Ersuchen, wonach die Unantastbarkeit der Oder-Neiße-Grenze durch einen internationalen juristischen Akt sanktioniert und proklamiert wird..." Sein unablässiges Drängen nach einem solchen "Akt" geht auch aus einer Eintragung Teltschiks vom 14.2.1990 hervor: "Als wichtigste Frage spricht Mitterrand erneut die Oder-Neiße-Grenze an. Sie sei schicksalhaft ... Der Kanzler ist überrascht, wie sehr Mitterrand auf diesen Punkt insistiert." Als der französische Staatspräsident dann den förmlichen Verzicht auf die deutschen Ostgebiete erreicht hatte, machte er den Zusammenhang zwischen dem Einigungsvorgang in Deutschland und der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie mit den Worten klar: "ich hatte gesagt, daß, solange die Frage der Grenzen nicht geregelt sei, auch die Akte der deutschen Einheit nicht geschlossen sei. Von nun an war sie es."
Beim Vereinigungsvorgang stand die Bundesrepublik also vor der Wahl, entweder die Oder-Neiße-Linie anzuerkennen oder aber die Zustimmung der Siegermächte zu diesem Zusammenschluß nicht zu erhalten. Sie hat also unter Zwang auf ein Drittel des alten deutschen Staatsgebietes verzichten und damit auch die Vertreibung und Enteignung der ostdeutschen Bevölkerung hinnehmen müssen.
Nach dem Völkerrecht gilt ein Vertrag so lange, wie die Voraussetzungen bestehen, unter denen er zustande gekommen ist. Mitterrand hat dies als Politiker einmal mit den Worten ausgedrückt: "Das unausgesetzte Durcheinander der Geschichte lehrt die Nichtigkeit der Verträge, sobald die Kräfteverhältnisse sich gewandelt haben."
Wie geht es weiter?
Es soll geprüft werden, ob überhaupt und, wenn ja, von deutscher Seite Bedingungen geschaffen werden können, durch die sich die Gewaltakte von 1945 und deren erzwungene Anerkennung 1990 ganz oder teilweise rückgängig machen lassen, ob also Kräfteverhältnisse zu bewirken sind, die sich von denen des Jahres 1990 wesentlich unterscheiden.
Hinweise darauf, daß die deutschen Ostgebiete niemals zu Polen gehört haben und dem Reich gewaltsam entrissen worden sind, das Sudetenland niemals von Tschechen besiedelt war und daß Deutsche ihre Heimat und ihr Eigentum durch Gewalt verloren haben, werden allein in Zukunft ebensowenig etwas bewirken wie in der Vergangenheit. Die Gegner Deutschlands in Ost und West werden sich durch historische Betrachtungen nicht beeindrucken lassen:
1. Die unmittelbaren Nutznießer des Landraubs sind strikt gegen eine Rückgabe deutschen Gebiets und Eigentums.
2. Die Teilnehmerstaaten am Zwei-plus-Vier-Vertrag, die eine Stärkung Deutschlands mit diesem Vertrag verhindern wollten und weiter wollen, sind es ebenfalls.
3. Es gibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine deutsche Regierung, die eine Wiedergewinnung der Ostgebiete und eine Rückgabe deutschen Eigentums anstrebt.
4. In Deutschland fehlt auch eine ins Gewicht fallende politische Kraft, die auf eine deutsche Regierung einwirken kann mit dem Ziel, eine Änderung des Kräfteverhältnisses herbeizuführen und damit die Voraussetzung für eine aktive Ostpolitik zu schaffen.
Voraussetzungen für eine aktive deutsche Ostpolitik
Eine Grenzveränderung mit friedlichen Mitteln ("peaceful change") und damit die Voraussetzung einer solchen Politik ist völkerrechtlich und nicht zuletzt in den KSZE-Beschlüssen vorgesehen. Seit Kriegsende hat es auch schon fünfmal einvernehmliche Veränderungen der deutschen Nachkriegsgrenzen gegeben.
Es ist daher zu fragen, ob diese Möglichkeit auch in bezug auf den deutschen Osten ausgenutzt werden kann. Das würde eine deutsche Regierung voraussetzen, die im Sinne dieser Ziele Einfluß- und Handlungsmöglichkeiten anstrebt und sie unter gegebenen Voraussetzungen ausnutzt. Sie dürfte etwa folgende Situation vorfinden:
Die Wirtschaft in den ehemaligen Ostblockländern befindet sich in einem desolaten Zustand, der ohne Hilfe aus westlichen Ländern kaum oder jedenfalls nicht in einem überschaubaren Zeitraum zu überwinden ist. Eine ins Gewicht fallende Unterstützung kann aber nur von der stärksten Wirtschaftsmacht Europas, Deutschland, ausgehen. Die Bundesrepublik dürfte also künftig im Raum zwischen Baltikum und Balkan den stärksten wirtschaftlichen Einfluß ausüben.
Die Gebiete östlich von Oder und Neiße, in denen die Deutschen ermordet oder aus denen sie vertrieben wurden, sind unter russischer und polnischer Herrschaft weitgehend verkommen und entsprechend wenig ertragreich. In nur etwas geringerem Maße gilt dies auch für das tschechisch beherrschte Sudetenland.
Rußland befindet sich zur Zeit in einem Zustand der Schwäche und ist außenpolitisch weitgehend handlungsunfähig. Nach allen Erfahrungen wird diese Situation nicht so bleiben und wieder der traditionellen russischen Großmachtpolitik weichen. Das sogenannte nahe Ausland, also die an Rußland angrenzenden Länder der sogenannten GUS-Staaten, sind von dieser Expansionspolitik jedoch nicht allein bedroht. Auch die ehemaligen nichtsowjetischen Ostblockstaaten streben nicht zuletzt deshalb in die NATO, weil sie ihre Unabhängigkeit von Moskau bewahren wollen. Man wird östlich von Oder und Neiße also auch deshalb mit Deutschland kooperieren wollen, weil gemeinsame Verteidigungsinteressen bestehen.
Maßnahmen für eine aktive Ostpolitik
Die Durchsetzung deutscher Forderungen gegenüber Rußland, Polen und Tschechien mit militärischen Mitteln ist nicht möglich und nicht wünschenswert. Somit bleiben nur wirtschaftliche, diplomatische und beeinflussende Methoden als Handlungsmöglichkeiten. In erster Linie könnte die wirtschaftliche Misere in den betreffenden Ländern und die zu erwartende Bedrohung von russischer Seite dazu ausgenutzt werden, Wirtschaftshilfe und Sicherheit gegen politische Zugeständnisse zu erzielen. Flankierende Maßnahmen sollen Widerstände gegen die deutschen Bestrebungen beseitigen und politisch vollenden, was wirtschaftlich und finanziell vorbereitet worden ist. Ziele sind die Rückgabe deutscher Hoheitsrechte sowie die Durchsetzung von Heimat- und Besitzansprüchen vertriebener Deutscher und ihrer Nachkommen.
Im einzelnen könnte das bedeuten:
1. Die deutsche Wirtschaft muß in den ehemaligen Ostblockländern den weitestmöglichen Einfluß nicht nur in ihrem eigenem Interesse, sondern auch als Voraussetzung für gesamtdeutsche Maßnahmen anstreben. Obwohl sich nicht voraussagen läßt, wie wirtschaftlicher Einfluß langfristig in praktische Politik umgesetzt werden kann, ist an die Bedeutung des Satzes zu denken: "Dem Handel folgt die Flagge."
Wünsche östlicher Länder dürfen nur bei Leistungen zugunsten deutscher Interessen erfüllt werden. Ohne entsprechendes Entgegenkommen darf die deutsche Politik Probleme dieser Staaten nicht aus der Welt schaffen, sondern hat deren Schwierigkeiten zur Durchsetzung eigener Ziele auszunutzen.
Eine finanzielle Abhängigkeit Polens, Tschechiens und Rußlands von Deutschland, also deren Verschuldung, ist unter der Voraussetzung anzustreben, daß es keinen Schuldenerlaß ohne Gegenleistungen geben darf. Verschuldete Regierungen in Warschau, Prag und Moskau werden deutsche Wünsche ebenso zu beachten haben wie früher das gleichfalls hoch verschuldete Honecker-Regime, dem schließlich jeder außenpolitische Handlungsspielraum genommen war.
Deutschlands wirtschaftliche Vormachtstellung in ganz Europa ist nicht zuletzt deshalb auszubauen, weil ein Widerstand gegen eine aktive deutsche Ostpolitik auch in westlichen Nachbarstaaten zu erwarten ist und von einer wirtschaftlichen Großmacht leichter überwunden werden kann.
In den deutschen Ostgebieten ist käuflich zu erwerben, was irgendwie möglich ist, gegebenenfalls durch einen Fonds, der nach dem Vorbild der früheren deutschen Ansiedlungskommission Deutsche und Auslandsdeutsche zu günstigsten Bedingungen mit Grund und Boden oder Wohnraum versorgt. Ein solcher Fonds sollte sowohl mit staatlichen als auch mit privaten Mitteln ausgestattet werden.
In den Ostgebieten neugegründete deutsche Firmen müßten vor allem deutsche Arbeiter und Familien nach sich ziehen.
Politische Ansprüche an die drei slawischen Länder müssen unausgesetzt durch zivilrechtliche Forderungen der Vertriebenen und ihrer Erben ergänzt werden.
Im Rahmen der europäischen Integration müßte die deutsche Politik in den Ostgebieten eine Rechtssicherheit anstreben, die Angriffe von Tschechen oder Polen gegen deutsche Investitionen oder Staatsbürger verhindert.
Über Medien sollte eine Beeinflussung vor allem von Polen und Tschechen angestrebt werden, die einen Widerstand gegen die aktive deutsche Ostpolitik zu verhindern trachtet. Insbesondere ist ihnen die Rechtswidrigkeit und das Verbrechen ihrer Völker an Deutschen bei und nach Kriegsende vor Augen zu führen, um mit moralischen Argumenten die Akzeptanz gesamtdeutscher Maßnahmen zu erleichtern. Als Beispiel kann die in einer Fernsehsendung gezeigte Befragung von russischen Studenten an der Universität Königsberg genannt werden, die sich nach eigener Aussage schämen, dort zu leben, die Vertreibung der Deutschen als Verbrechen bezeichneten und erklärten , sie gehörten nicht nach Ostpreußen.
Sprache und Kultur Deutschlands sollten in den Ostgebieten weitestgehend verbreitet werden und die politische Durchsetzung deutscher Interessen unterstützen.
Die deutsche Außenpolitik hat als eine ihrer wichtigsten Aufgaben die Beseitigung des Widerstandes gegen eine aktive deutsche Ostpolitik in anderen Ländern anzusehen, Gegner zu neutralisieren und Verbündete zu gewinnen.
Bei gegebenen Voraussetzungen sollte der Kauf von früher deutsch besiedelten Gebieten durch die Bundesrepublik angestrebt werden. Dafür sind Opfer zu bringen. Der damit für die Slawen verbundene Gewinn darf größer sein als der Besitz verkommener Territorien und zerfallener Ortschaften. Solche Maßnahmen sind propagandistisch vorzubereiten und zu rechtfertigen.
13. Die Eingliederung von Polen und Tschechen in übernationale Gremien sollten von deutscher Seite nur gegen politische Zugeständnisse unterstützt werden.
Bedingungen für eine aktive Ostpolitik in Deutschland
Es sind somit Ansatzpunkte für die Durchsetzung deutscher Interessen im Osten nach dem Prinzip von Leistung gegen Leistung gegeben. Sie wurden bisher von den deutschen Nachkriegsregierungen jedoch nicht ausgenutzt, und es spricht auch nichts dafür, daß sich das ohne äußere Einflüsse ändern wird. Erste und wichtigste Voraussetzung für eine aktive deutsche Ostpolitik ist daher das Eintreten von Wählern für die Durchsetzung nationaler Interessen auch gegenüber östlichen Nachbarstaaten. Die nationalen Kräfte in Deutschland sollten deshalb folgende Ziele anstreben:
Sie sollten die geschichtlich begründeten Ansprüche Deutschlands auf die Ostgebiete, die wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen der früher dort lebenden Menschen sowie die Bedeutung dieser Gebiete für ganz Deutschland ständig in Erinnerung rufen. Die Kenntnis vom deutschen Osten ist publizistisch und nicht zuletzt auch durch Reisen zu fördern.
Das Vertreibungsverbrechen ist in der Öffentlichkeit immer wieder bewußt zu machen und zu betonen, daß sich mit einem kriminellen Akt identifiziert, wer auf die Ostgebiete und private Rückgabeforderungen verzichtet.
Eine politische Lösung für die deutschen Ostgebiete und das Sudetenland darf nicht nur das Anliegen Vertriebener und ihrer Nachkommen sein, sondern muß von den nationalen Gruppen zur Angelegenheit aller Deutschen und ihres Selbstbehauptungswillens gemacht werden.
Festzustellen ist, daß die Durchsetzung einer aktiven Ostpolitik eine "Jahrhundertaufgabe" und somit das Werk von Generationen ist, also nicht kurzfristig realisiert werden kann und somit viel Ausdauer verlangt.
Als wichtige Voraussetzung einer aktiven Ostpolitik ist die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands anzusehen, also eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit von übernationalen, als "europäisch" bezeichneten Instanzen.
Wenn in Deutschland aufgezeigt wird, welche Handlungsmöglichkeiten für eine Außenpolitik im Osten bestehen, dann rechtfertigt man so auch die damit verbundenen materiellen Opfer. Sie sollen aber nicht nur der Überwindung eines Jahrhundertverbrechens dienen, sondern werden auch einmal allen Deutschen Nutzen bringen.
Es läßt sich nicht voraussagen, ob eine aktive deutsche Ostpolitik einmal die anzustrebenden Ziele auch erreichen wird und was dafür in einer bestimmten Situation getan werden kann. Festhalten läßt sich aber, was nach Lage der Dinge erfolgversprechend und somit nicht falsch sein dürfte. Und behaupten läßt sich ferner, daß sich nur nach umfangreichen Vorbereitungen eine für deutsche Interessen günstige Lage ausnutzen, der Mantel der Geschichte ergreifen läßt, wenn er vorüberrauscht. Ereignisse, die vielleicht noch in ferner Zukunft liegen, müssen also schon hier und heute durch das Eintreten für eine nationale Politik vorbereitet werden.
eibicht@yahoo.de
[20. Dezember 2001]
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