Neuordnung der Kapitalstruktur
Der Vorstand wird der Hauptversammlung eine Reihe von Kapitalmaßnahmen zur
Beschlussfassung vorlegen, mit denen das Eigenkapital der Gesellschaft
deutlich gestärkt und das Fremdkapital reduziert werden soll.
Geplant ist zunächst eine Herabsetzung des Grundkapitals zum Ausgleich der
aufgelaufenen Verluste. Weiterhin soll der Gesellschaft die Möglichkeit
eingeräumt werden, Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen unter Ausschluss
des Bezugsrechts vorzunehmen. Damit bestünde beispielsweise die
Möglichkeit, die ausgegebene Anleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES gegen Aktien
der Gesellschaft zu tauschen. Dabei handelt es sich um ein anerkanntes
Mittel der finanziellen Restrukturierung, bei dem Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschaft in Anteile an der Gesellschaft getauscht werden.
Die Kapitalmaßnahmen dienen weiterhin dazu, die Handlungsfähigkeit der
Gesellschaft zu erhalten für den Fall, dass sich kurzfristig strategische
Optionen bieten. Die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung unter
Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen sichert hier entsprechende
Flexibilität.
Schließlich beabsichtigt die Gesellschaft die Umwandlung der Inhaberaktien
in Namensaktien. Dies ermöglicht eine einfachere und direkte Kommunikation
mit den Aktionären. Gleichzeitig wird mit diesem Schritt die Durchführung
der geplanten Kapitalmaßnahmen erleichtert.
Weitere Informationen zu den geplanten Kapitalmaßnahmen und der weiteren
Entwicklung der Gesellschaft finden Sie unter:
www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html.