@ PapaStock (& @ alle anderen Betroffenen)
Schau dir die Konkordanztabelle Österreich an, die ich dir bereits in einem früheren Posting von mir mal mitgeteilt habe und auch den Artikel des Steueranwaltes, welcher die Konkordanztabelle eigentlich nur ausgedeutscht hat (zwar auf das deutsche Steuerrecht bezogen, aber das österreichische Steuerrecht ist ja nicht so viel anders).
Im Punkt 1.3 der Konkardanztabelle steht folgendes:
Stockdividende -> Kapitalerhöhung aus Gesellschaftmitteln: steuerneutral; -> steuerneutral bei in- und ausländischen Kapitalgesellschaften -> Steuerneutral
und genau das ist der wichtige Teil für euch, den keine Bank erfasst. Sie unterscheiden nicht, woher die Stockdividende überhaupt stammt, was man ja an deren erbärmlichen Erklärung sehr schön erkennt. Sie haben absolut keinen Peil von was sie da reden. Die Bank liest "Dividende" und dies ist dann immer zu versteuern. Nein. Eben nicht. Dies wäre nur zu versteuern wenn folgendes eintreffen würde:
Gewinnausschüttung: Dividende -> § 27 (2) Z 1 lit. a -> Dividende -> Art. 25 -> Bruttobetrag der Cash-Alternative
Der besagte Steueranwalt hat dies ja wie folgt ausgedeutscht:
"Dies kann im Einzelfall unzutreffend sein, da "Stock Dividends" nach US-amerikanischem Recht nicht pauschal vergleichbar mit nach deutschem Recht steuerpflichtigen Sachdividenden sind. Denn die unentgeltliche Zuweisung von Aktien stellt nur dann eine gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG steuerpflichtige Dividende dar, wenn sie ausdrücklich auf einem Gewinnausschüttungsbeschluss beruht."
Es gab aber keine Dividende aus einer Gewinnausschüttung bzw. aus einem Gewinnausschüttungsbeschluss (wie auch, AMC hat ja noch gar keinen Gewinn nach EBITDA erwirtschaftet) sondern aus einer Kapitalerhöhung und die Besteuerungsgrundlage in Höhe von ca. 6 Euro ist genau so ein Blödsinn. Um diesen Wert festlegen zu können, müsste die AG den Wert der Dividende beziffert haben, z. B. in Formal einer alternativen Bardividende, aber dies hat AMC nicht. Ich kann als Bank nicht hergehen und einfach den Schlusskurs als Besteuerungsgrundlage nehmen.
Wie bereits gesagt, die Begründung der Bank zeigt deren blanke Ahnungslosigkeit und dies ist schon verdammt peinlich für eine Bank. Die Bank müsste wie gesagt hergehen und ermitteln, ob die "Stockdividende" aus einer Kapitalerhöhung oder aus einem Gewinn stammt. Stammt z. B. eine Bardividende aus einer Kapitalrückzahlung, dann ist diese nämlich auch steuerfrei. Ergo, Dividende ist nicht gleich Dividende, nur in den analogen Gehirnen der Bänker ist dies der Fall.
Schaut in die Konkordanztabelle, da sind eigentlich alle "Dividendenarten" beschrieben und deren steuerliche Auswirkungen.