"Da Sinn und Zweck des Sachdarlehens die Rückgewährung der gleichartigen Sache ist, ist das vorrangig gegenüber einem Schadenersatzanspruch als Teil der Insovenzmasse."
Dazu passt dieser Paragraf der Inso:
www.gesetze-im-internet.de/inso/__48.html
Aber ganz unabhängig davon, welchen Rang diese Forderung hätte, mangelt es bei einer Pleite schlicht am Geld, um Eindeckungen über den vorhandenen margin-Betrag hinaus vorzunehmen.
Ein IV oder sonstiger Abwickler kann nur im Rahmen der vorhandenen Mittel agieren und muss dabei die Rechte aller Gläubiger beachten.
Geht er Verbindlichkeiten ein, die darüber hinausgehen, haftet er persönlich dafür. Von daher ist das auszuschliessen und ein durch Abwicklungshandlungen im Rahmen einer Insolvenz getriggerter squeeze m.E. nicht realistisch.
Bleibt die Frage, wie es danach weitergeht, wenn der LV selbst nicht covern kann. Hier setzen dann die rules der DTCC ein, die bereits diskutiert wurden. Vielleicht sollte man diese aber auch nochmal systematisch durchgehen, da es ja in der letzten Zeit ein paar Änderungen gab.
Dazu passt dieser Paragraf der Inso:
www.gesetze-im-internet.de/inso/__48.html
Aber ganz unabhängig davon, welchen Rang diese Forderung hätte, mangelt es bei einer Pleite schlicht am Geld, um Eindeckungen über den vorhandenen margin-Betrag hinaus vorzunehmen.
Ein IV oder sonstiger Abwickler kann nur im Rahmen der vorhandenen Mittel agieren und muss dabei die Rechte aller Gläubiger beachten.
Geht er Verbindlichkeiten ein, die darüber hinausgehen, haftet er persönlich dafür. Von daher ist das auszuschliessen und ein durch Abwicklungshandlungen im Rahmen einer Insolvenz getriggerter squeeze m.E. nicht realistisch.
Bleibt die Frage, wie es danach weitergeht, wenn der LV selbst nicht covern kann. Hier setzen dann die rules der DTCC ein, die bereits diskutiert wurden. Vielleicht sollte man diese aber auch nochmal systematisch durchgehen, da es ja in der letzten Zeit ein paar Änderungen gab.