wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, dürfte der natürlich zuerst aufgebraucht werden, da du dadurch den größten Nutzen hast. Alle Verrechnungen wird deine Bank für dich vornehmen, es sei denn du hast dein Depot außerhalb der BRD, dann mußt du die Einkünfte aus KAP/SO/AUS in deiner Steuererklärung deklarieren.
@36/shary: also wenn du in 2009 erst gekauft hast, unterliegt jeder Gewinn oder Verlust der Abgeltungssteuer. Diese wird allerdings erst bei Verkauf des Papiers fällig. Also wenn du nie verkaufst, wird auch die Steuer nie fällig werden. Wenn du in einem Jahr einen Gewinn erzielst, und keine Steuern zahlen willst (ich geh mal davon aus das du mehr als das steuerfreie Einkommen von ca 7664€ erzielst), dann kannst du dir überlegen, Aktien die im Minus stehen zu verkaufen, um somit Verluste für die Verrechnung mit den Gewinnen zu haben.
Ob sich das lohnt hängt von den Verlusten ab, da ja auch Transaktionskosten entstehen.
Aber zB ein Papier das 99% Verlust beinhaltet, solltest du dann verkaufen, da du durch die Verlustrealisation ja einen finanziellen Vorteil ziehst, der weit höher ist, als der Nachteil aus den Transaktionskosten.
Beispiel:
Kauf eine Aktie für 5.000€.
Kurs fällt auf 1€
Steuerlich nutzbarer Verlust 4999€.
In diesem Fall ist es sicher günstig, statt auf eine Erholung zu setzen, das Papier zu verkaufen, und falls erwünscht, wieder zurückzukaufen.
Auf die Weise erhälst du den Verlust, der dir bei Verrechnung mit Gewinnen somit ja ca 27%*4999€ an Steuerzahlungen spart.