Vorabsteuer bei Fonds

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Vorabsteuer bei Fonds Nudossi73
Nudossi73:

Vorabsteuer bei Fonds

 
09.01.20 22:55
#1
Hallo Kollegen

Ich habe einen dicken Hals bekommen als ich auf meinem Konto geschaut hatte und eine Abbuchung gesehen habe die mich in Wallung bringt.Vorabsteuer 752 Euro auf einem Aktienfond den ich habe.
Klar das Börsenjahr 2019 war ein gutes....aber der Fond soll für meine Altersvorsorge sein und das mit der Steuer kotzt mich so richtig an.
Was meint ihr dazu....was sind Eure Erfahrungen ?
Und eine Frage steht im Raum....
Angenommen 1 Jahr steigt der Anteil eines Fonds von 100 Euro auf 130 Euro....auf die 30 gibt es dann die Vorabsteuer....so im Jahr 2 fällt der Anteil auf angenommen 50 Euro...keine Steuer ist dann fällig....logisch...aber im Jahr 3 steigt der Anteil von 50 Euro auf 100 Euro....jetzt sind wieder Steuern fällig auf 50 Euro ?
Ich frage daher weil die Vorabsteuer ab 2018 gilt....da meine Anteile Anfang 2018 genauso hoch waren wie Ende 2019 und ich diese Steuer zahlen muss finde ich das eine Sauerei....Schlussendlich habe ich doch keine Gewinne von Anfang 2018 bis Ende 2019...das ist Abzocke pur.
Vorabsteuer bei Fonds Xarope
Xarope:

nudossi73-fond steuer

 
09.01.20 23:03
#2
Soweit ich weiß werden auch theoretische verluste gut geschrieben.
Müsst jetzt selbst ma schauen wieß bei mir ausschaut, aber heut is mir zu spät.

Am besten bei der bank ma anfragen die leitets ja entsprechend ans finanzamt weiter.
Vorabsteuer bei Fonds Gonzodererste
Gonzodererste:

Ich habe

 
09.01.20 23:10
#3
Mehrfach davor gewarnt, siehe meine Threads  dazu, auch mit Rechenbeispielen der Rückerstattung!
Vorabsteuer bei Fonds Finanzguru_Lars

Vorabbesteuerung bei Fonds

 
#4
Hallo,

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds. Wenn der Fonds gemäß seinen Regeln nur eine geringe oder keine Allokation zuweist, wird diese angezeigt und berechnet. Die Steuerbehörden wollen damit sicherstellen, dass die Aktionäre Steuern auf Dividenden und Zinserträge zahlen. Allerdings ist nicht die gesamte festgesetzte Vorpauschale ist an das Finanzamt zu zahlen, sondern nur die übliche Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag.


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