@tommi12...
du hast recht, im wesentlichen nur Softwareänderung...!
Bekanntlich müssen wegen der sogenannten 50,2 Hz- Problematik auch ältere PV- Anlagen
umgerüstet werden.
Durch die Verordnung sind/waren in Deutschland rund 400 000 Photovoltaikanlagen mit insgesamt mehr als eine Million Wechselrichtern betroffen.
Dazu sind Parametereinstellungen bzgl. der Über- und Unterfrequenzen notwendig.
Die Solaranlage soll nicht mehr hart bei 50,2 Hz abgeschaltet werden.
Vielmehr soll die Leistungseinspeisung zukünftig in Abhängigkeit zu einer definierten Frequenzrampe erfolgen.
Ein bundesweit zeitgleiches Abschalten der PV- Anlagen mit all seinen Negativfolgen wird durch diese Parameteränderung vermieden.
Bedingungen:
Niederspannungsnetz:
1.
Leistung > 10 Kilowatt peak
und Inbetriebnahme
zwischen dem
31. August 2005 und 01. Januar 2012
2.
Leistung > 100 Kilowatt peak
und Inbetriebnahme
zwischen dem
30. April 2001 und dem 01.Januar 2012
Mittelspannungsnetz:
Leistung > 30 Kilowatt peak
und Inbetriebnahme
zwischen dem
30. April 2001 und dem 01. Januar 2009
Und nun der entscheidende Hinweis tommi12:
Eine Nachrüstung von Wechselrichtern
muss entsprechend der Verordnung allerdings nur dann durchgeführt werden,
wenn diese ohne einen Austausch des Wechselrichters möglich ist.
(Parametereinstellung lt. VDE-AR-N 4105)...
Technische Beschreibung dazu:
www.sma.de/fileadmin/content/global/.../SysStabV-TB-de-16.pdf
@sucher / @ fenfir12:
EON ist eben nicht nur Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen!
EON ist auch im Stromhandel an der Börse tätig und zudem Eigentümer resp. Betreiber von Erzeugsanlagen der unterschiedlichsten Antriebsarten wie Kohle, Kernenergie, Gas, Windkraft und auch PV- Anlagen..etc...
Somit ist das Unternehmen selbstverständlich auch im Solargeschäft tätig,
dennoch...
sind die für die Nach- bzw. Umrüstung beauftragten PV- Anlagen
überwiegend vermutlich eher nicht in der Betreiberfunktion von EON.
Um Privatbetreiber wie Tante Billa, Backes Schmidt und viele andere mit der Umsetzung der Systemstabilitätsverordnung (SysStabVerordnung) nicht zu überfordern
haben sich die Netzbetreiber in einer Verbändeeinigung verpflichtet die Durchführung der Umrüstmaßnahmen selbst zu organisieren resp. diese zu beauftragen.