17:17 22.11.04
Pfizer nimmt Stellung zu seinen politischen Informationsanzeigen
Karlsruhe (ots) - Pfizer ist weiterhin der Auffassung, dass die
Information über einen fachlich und rechtlich nicht haltbaren
Festbetrag für Sortis(R) keinen Verstoß gegen das
Heilmittelwerberecht darstellt. Diese Position wurde heute auch
gegenüber der Aufsichtsbehörde vertreten, dem Regierungspräsidium in
Karlsruhe. Die Behörde hatte auf Veranlassung der Landesregierung um
Stellungnahme gebeten.
"Die Entscheidung, den Festbetrag für Sortis(R) einzuführen,
zeichnet sich durch ein hohes Maß an Intransparenz aus. Zugleich hat
der Beschluss eine enorme Tragweite für viele Kassenpatienten, die
Sortis(R) einnehmen. Deshalb haben wir uns zu dem ungewöhnlichen
Schritt entschlossen, die Öffentlichkeit direkt über die
Fehlentscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und deren
Konsequenzen zu informieren. Wenn ein Arzneimittel wie Sortis(R), das
klar den Anforderungen des Gesetzes an eine therapeutische
Verbesserung entspricht, in Zukunft nicht mehr voll erstattet werden
soll, verschlechtert sich die Qualität der Versorgung. Dies muss die
Öffentlichkeit wissen", erklärt Walter Köbele, Vorsitzender der
Geschäftsführung von Pfizer Deutschland. "Deshalb werden wir auch
weiterhin öffentlich werden und verstehen dies als die im Grundgesetz
geschützte Meinungsfreiheit. In dieser politischen Auseinandersetzung
erlaubt sie uns auch die Nennung des Arzneimittels und seiner
wesentlichen Merkmale."
"Wir haben über Monate den Dialog mit den Verantwortlichen
gesucht. Bereits im August dieses Jahres haben wir einen Antrag auf
Revision beim G-BA gestellt. Bis heute haben wir jedoch trotz Vorlage
neuer Studienergebnisse keinen Bescheid erhalten", betont Köbele.
"Eine Information über dieses politische Thema ist ohne Nennung
des Produktnamens nicht möglich. In der Sache selbst hat man unseren
Argumenten nichts entgegengesetzt", ergänzt Michael Klein, Direktor
Recht und Corporate Affairs von Pfizer Deutschland. "Die pauschale
Behauptung, Patienten könnten einfach auf andere Statine ausweichen,
ist ohne fachliche Grundlage, unverantwortlich und widerspricht der
Feststellung des G-BA", erklärt Klein.
Der G-BA hatte in seiner Beschlussbegründung vom 15. September
selbst festgestellt, dass Sortis(R) unter den Statinen
Cholesterinwerte am stärksten senkt, das Risiko kardiovaskulärer
Ereignisse schnell reduziert und sich Statine in vielerlei Hinsicht
voneinander unterscheiden, und dass sie nicht beliebig austauschbar
sind.
"Wer jetzt eine Umstellung auf andere Statine empfiehlt, muss die
Frage beantworten, mit welchem anderen Statin zum Beispiel Patienten,
die an einem akuten Koronarsyndrom leiden, oder deren
Cholesterinwerte familiär bedingt stark erhöht sind, behandelt werden
sollen", fordert Dr. Friedemann Schwegler, Direktor Medizin von
Pfizer Deutschland.
Originaltext: Pfizer GmbH