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ich hab keinen Plan, wie das vonstatten gegangen sein soll, grade auch aufgrund der Tatsache, daß es mehrere Trades waren. Bei 'nem einzelnen könnte man wohl noch auf Tippfehler spekulieren, aber so ???
Hab mich aber mal bei Tragegate durch die AGB gewuselt und das hier gefunden
§ 8 Unzulässige Orders (1)
Die Eingabe von Orders, durch die der ordnungsgemäße Börsenhandel oder die ordnungsgemäße Abwicklung gefährdet wird, ist unzulässig.
(2) Eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Börsenhandels oder der ordnungsgemäßen Abwicklung liegt insbesondere vor
1. bei Orders, die in großer Zahl für jeweils nur einen kurzen Zeitraum in das elektronische Handelssystem der Börse eingegeben bzw. kurz nach ihrer Eingabe in das elektronische Handelssystem der Börse wieder gelöscht werden, insbesondere wenn dadurch die Leistungsfähigkeit des elektronischen Handelssystems der Börse und/oder Tätigkeit des Spezialisten beeinträchtigt werden kann,
2. bei Orders, die durch ihr Volumen und ihr Limit die Absicht, den Börsenhandel und/oder die Preisermittlung zu manipulieren, erkennen lassen,
3. bei Orders, die geeignet sind, die Marktintegrität zu beeinträchtigen, insbesondere, wenn sie a) einzeln oder in einer Serie mit der Absicht eingegeben werden, einen Trend auszulösen oder zu verschärfen und andere Handelsteilnehmer zu ermutigen, den Trend zu beschleunigen oder zu erweitern, um eine Gelegenheit für die Auflösung oder Eröffnung einer Position zu einem günstigen Preis zu schaffen, oder b) auf der einen Seite des Orderbuchs eingegeben werden, mit der Absicht, ein Geschäft auf der anderen Seite des Orderbuchs auszuführen und wieder gelöscht werden, nachdem das Geschäft abgeschlossen wurde,
4. bei Verkaufsorders, wenn der Verkäufer der Wertpapiere bei Ausführung der Verkaufsorder nicht Eigentümer sämtlicher verkauften Wertpapiere ist, oder
5. bei Orders, die durch algorithmischen Handel im Sinne des § 33 Abs. 1a Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) erzeugt worden sind und die gemäß § 14b der Börsenordnung erforderlichen Kennzeichnungen und Angaben nicht enthalten.
Der Verkäufer gilt als Eigentümer im Sinne des Satz 1 Nr. 4, wenn er vor Ausführung der Verkaufsorder eine entsprechende Anzahl von Wertpapieren gleicher Gattung an einem regulierten Markt oder multilateralen Handelssystem erworben, zum Zeitpunkt des Verkaufs aber nicht empfangen hat, sofern die Wertpapiere zu einem Zeitpunkt geliefert werden, der die fälligkeitsgerechte Abwicklung des Verkaufs gewährleistet. (3) Die Geschäftsführung kann die Löschung von unzulässigen Orders anordnen. Sie kann Geschäfte, durch die unzulässige Orders ausgeführt worden sind, vollständig oder teilweise aufheben und/oder ihre vollständige oder teilweise Rückabwicklung anordnen.
Könnte mir vorstellen, daß der Broker hier auf Punkt 4 abstellt, wegen der in Nordamerika geltenden Settlement Regularien. In Amiland ist die settlement period 3 Tage, bei der TMX-Group (Toronto) in Kanada wohl mittlerweile runter auf 2 Tage, zumindest wenn sie das hier umgestzt haben
https://www.tmx.com/newsroom/newsfeed?id=382
Die restlichen Börsen in Kanada wohl eher auch drei Tage.
Aber das ganze würde ja eh höchstens zum Tragen kommen, wenn bei Cold zwischen Kauf/Verkauf keine 2 ... 3 Tage dazwischen waren.
@Cold Wieviel Tage lagen bei dir zwischen Kauf/Verkauf ? Und trotzdem würde ich nicht drauf verzichten 'ne ordentliche Erklärung für das Manöver zu bekommen!
wen's interessiert, seht euch mal die Paragraphen 11, 12 und 13 der AGB von Tradegate an.
www.tradegate.de/docs/...gungen_fuer_Geschaefte-15-06-2015.pdf
Besonders interessant §12(2)
Ein Geschäftsabschluss zu nicht marktüblichen Bedingungen (Mistrade) kann insbesondere vorliegen, wenn der von dem elektronischen Handelssystem ermittelte Börsenpreis, zu dem das Geschäft zustande gekommen ist, erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses marktgerechten Preis abweicht. Bei der Ermittlung des zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses marktgerechten Preises kann die wirkliche Marktlage an einem Referenzmarkt herangezogen werden
$13 (2.4)
4. Die Bestätigung in Textform muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Wertpapier, Wirtschaftsgut oder Recht, das Gegenstand des Mistrades war;
b) Abschlusszeitpunkt des betroffenen Geschäftsabschlusses;
c) gehandeltes Volumen und Preis des betroffenen Geschäftsabschluss; sowie
d) Begründung, aus der hervorgeht, warum ein nicht marktüblicher Geschäftsabschluss vorliegen kann, insbesondere Angaben zur Berechnung des marktgerechten Preises.
und $13(3)
(3) Die Handelsüberwachungsstelle prüft die Anzeige eines Mistrades auf Zulässigkeit, ermittelt den Sachverhalt und legt das Verfahren innerhalb angemessener Frist, die in der Regel zwei Stunden nicht überschreiten soll, der Geschäftsführung zur Entscheidung vor.
Handelsüberwachungsstelle ??? Hier würde ich auf jeden Fall den Bericht der Prüfung verlangen!
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64 | 5 reasons to keep a close eye on Bearing Resources | SkylarkFFM | Donchulio | 25.04.21 00:03 |