Zypern-Bankenrettung: EU-Kommission haftet nicht für Anleger-Verluste

Dienstag, 20.09.2016 15:34 von

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Mehrere Kläger aus Zypern sind mit Beschwerden um die Bankenrettung in der Euro-Krise vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Ihre Einlagen hatten bei der Umstrukturierung des zyprischen Finanzsektors im Jahr 2013 erheblich an Wert verloren, daher waren sie gegen die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) vor Gericht gezogen. Unter anderem forderten sie Schadenersatz.

Die Kommission habe mit ihrem Vorgehen im Sinne des Gemeinwohls der EU gehandelt, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Es sei um die Stabilität des Bankensystems im Euro-Raum gegangen.

Die Kommission hatte für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM zusammen mit Zypern ein Protokoll unterzeichnet. Dies schrieb die Reformen fest, die Zypern umsetzen sollte, um Finanzhilfen zu erhalten. In Zypern waren in der Folge Einlagen ab 100 000 Euro zur Rettung des wackelnden Bankensystems herangezogen worden.

Die Klagen waren bereits in erster Instanz vor dem EU-Gericht gescheitert, die Kläger legten Rechtsmittel ein. Der EuGH hob nun zwar die Entscheidungen des Gerichts zum Teil auf - für die Kläger ändert das aber nichts. Die Richter argumentierten, dass Schadenersatzforderungen gegen EU-Kommission oder EZB im Prinzip möglich wären, wenn sich die Behörden falsch verhalten hätten. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen./kaz/DP/stw

Weitere Themen