Zulassungsfolgepflichten: Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Donnerstag, 29.01.2015 08:05 von DGAP
Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
29.01.2015 08:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der am 4. November 2013 vom Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrates vom 6. November 2013 beschlossene
Aktienrückkauf wird ab dem 29. Januar 2015 auf Basis und unter Beachtung
der Anforderungen der von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015
beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 fortgeführt. Im Zeitraum bis zum 31. Oktober 2015 sollen auf Basis
der Vorstandsbeschlüsse vom 4. November 2013 und vom 26. Januar 2015
unverändert insgesamt eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR
4 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch rund 47,8 Mio. Stück
Aktien zurückgekauft werden, wobei die seit Beginn des Aktienrückkaufs
bereits erworbenen Aktien anzurechnen sind. Der Rückerwerb dient
ausschließlich den Zwecken der Einziehung und Kapitalherabsetzung, der
Ausgabe an Mitarbeiter, Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und
Mitglieder des Vorstands sowie der Bedienung beziehungsweise Absicherung
von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen.
Mit der Durchführung des Rückkaufs ist unverändert eine Bank beauftragt,
die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der
Siemens Aktiengesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und
eine andere Bank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann
im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt,
unterbrochen und wieder aufgenommen werden.
Der Rückkauf soll unverändert günstigst und Interesse wahrend und
ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Gemäß der durch die ordentliche
Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft am 27. Januar 2015
erteilten Ermächtigung darf der Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion
ermittelten Kurs einer Siemens-Aktie im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um
nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Darüber hinaus ist die Bank unverändert verpflichtet, die
Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) und sämtliche einschlägigen
Bestimmungen, insbesondere auch die US-amerikanische Rule 10b-18 des
Securities Exchange Act of 1934, zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf
kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an
der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über
dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend
der EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf
erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden unverändert in einer den Anforderungen des Art. 4
Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die Siemens Aktiengesellschaft unverändert über die Fortschritte
des Aktienrückkaufs unter www.siemens.com/ir regelmäßig informieren.
München, 29. Januar 2015
Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
29.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft
Wittelsbacherplatz 2
80333 München und Berlin
Deutschland
Internet: www.siemens.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------