Zulassungsfolgepflichten: SARTORIUS AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Donnerstag, 02.06.2016 16:15 von DGAP
SARTORIUS AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG
02.06.2016 16:13
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Sartorius AG (ISIN Stammaktie: DE0007165607 | ISIN Vorzugsaktie:
DE0007165631)
Die ordentliche Hauptversammlung der Sartorius AG, Göttingen, hat am 7.
April 2016 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
18.720.000,00 um EUR 56.160.000,00 auf EUR 74.880.000,00 aus
Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von 28.080.000 neuen auf den Inhaber
lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) sowie durch Ausgabe von
28.080.000 neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien stehen den bisherigen
Aktionären im Verhältnis 1:3 zu, sodass auf eine bestehende Stammaktie drei
neue Stammaktien und auf eine bestehende Vorzugsaktie drei neue
Vorzugsaktien entfallen. Sämtliche neue Aktien sind ab dem 1. Januar 2016
gewinnanteilsberechtigt.
Ferner hat die Hauptversammlung beschlossen, die Vorzugsgewinnberechtigung
der Vorzugsaktionäre in Abweichung von § 216 Abs. 1 AktG so zu ändern, dass
die Vorzugsgewinnberechtigung je Vorzugsaktie verringert und die
Vorzugsgewinnberechtigung bezogen auf vier Vorzugsaktien erhöht wird. Dazu
wurde § 19 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung dergestalt neugefasst, dass die
Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aus dem jährlichen Bilanzgewinn
einen erhöhten Gewinnanteil (Mehrdividende) von EUR 0,01 je Vorzugsaktie,
mindestens jedoch einen Gewinnanteil (Mindestdividende) in Höhe von EUR
0,02 je Vorzugsaktie erhalten. Für den Fall, dass der Bilanzgewinn eines
oder mehrerer Geschäftsjahre nicht zur Zahlung der Mindestdividende von EUR
0,02 je Vorzugsaktie ausreicht, werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen
aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt,
dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem
Gewinn eines Geschäftsjahres für diese zu zahlenden Vorzugsbeträge erst
nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. Das Nachzahlungsrecht
ist Bestandteil des Gewinnanteiles desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen
Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugsaktien gewährt wird.
Sowohl die vorgenannte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln als auch
die Änderung der Vorzugsgewinnberechtigung der Vorzugsaktionäre wurden am
01.06.2016 im Handelsregister beim Amtsgericht Göttingen eingetragen und
damit wirksam.
Sartorius AG
Der Vorstand
02.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SARTORIUS AG
Weender Landstraße 94 - 108
37075 Göttingen
Deutschland
Internet: www.sartorius.com
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