Zulassungsfolgepflichten: Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Montag, 05.04.2021 07:30 von DGAP
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Energiekontor AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 05.04.2021 / 07:30 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 34. Zwischenmeldung Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 29. März 2021 bis zum 1. April 2021 insgesamt 3.580 Aktien im Rahmen des am 06. Juli 2020 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufs erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrug für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit 07. Juli 2020 beträgt 156.859. Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf abrufbar. Bremen, 6. April 2021 Energiekontor AG Der Vorstand 05.04.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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