Zulassungsfolgepflichten: Deutsche Börse AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Montag, 05.03.2018 10:00 von

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Börse AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Deutsche Börse AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 05.03.2018 / 09:55 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Frankfurt am Main, 05. März 2018

Im Zeitraum vom 26. Februar 2018 bis einschließlich 2. März 2018 hat die Deutsche Börse AG insgesamt Stück 63.446 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 22. November 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Aktien(Stück) Durchschnittskurs(EUR)

26-Feb-18 n.a. n.a. 27-Feb-18 20.000 EUR108,83 28-Feb-18 10.000 EUR109,99 01-Mar-18 10.000 EUR109,00 02-Mar-18 23.446 EUR105,83

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 27. November 2017 bis einschließlich 2. März 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 659.017 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse veröffentlicht (www.deutsche-boerse.com).


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.deutsche-boerse.com
 
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