Zulassungsfolgepflichten: Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sowie nach UK Listing Rule R12.4.6
Mittwoch, 15.08.2018 18:35 von DGAP
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TUI AG / Aktienrückkauf Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sowie nach UK Listing Rule R12.4.6 15.08.2018 / 18:33 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Hannover, den 15. August 2018 Die TUI AG hat am 15. August 2018 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 10. August 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms eigene Aktien erworben. Der Erwerb der Aktien erfolgte ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) durch ein von der TUI AG beauftragtes Kreditinstitut. Am 15. August 2018 wurden insgesamt 15.000 Aktien erworben. Der volumengewichtete Durchschnittskurs aller getätigten Erwerbe betrug ohne Erwerbsnebenkosten EUR 16,44. Der höchste Erwerbskurs betrug EUR 16,70; der niedrigste EUR 16,30 (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die zurückerworbenen Aktien werden bis zum Abschluss des Aktienrückkaufprogramms als eigene Aktien gehalten. Die Gesamtzahl der seit dem 13. August 2018 im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durch die TUI AG erworbenen Aktien beläuft sich auf 45.000 Aktien. Die TUI AG hält diese 45.000 Aktien als eigene Aktien. Die Gesamtzahl der ausstehenden Aktien der TUI AG abzüglich dieser eigenen Aktien beträgt 587.341.900. Nach Abschluss des Aktienrückkaufsprogramms werden die erworbenen Aktien unmittelbar an Mitarbeiter des TUI-Konzerns übertragen, die an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 'oneShare' teilnehmen. Details zu den einzelnen Erwerbsvorgängen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sowie Listing Rule 12.4.6 ergeben sich aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung. Weitere Informationen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sowie Listing Rule 12.4.6 sind auf der Internetseite der TUI AG unter https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/aktie/ mitarbeiterbeteiligung verfügbar. TUI AG Der Vorstand Anhang
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