Zulassungsfolgepflichten: Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Montag, 14.03.2022 16:24 von

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 14.03.2022 / 16:24 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, den 14.03.2022 Im Zeitraum vom 08. Maerz 2022 bis einschließlich 11. Maerz 2022 hat die Allianz SE insgesamt 334.117 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 07.Maerz 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum       Stück Aktien      Durchschnittskurs (EUR) 08.03.2022   134.593           188,2445 09.03.2022     0 10.03.2022   199.524           197,8248 11.03.2022     0 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 8. Maerz 2022 bis einschließlich 11. Maerz 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 334.117 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 


14.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
Koeniginstr. 28
80802 Muenchen
Deutschland
Internet: www.allianz.com
 
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