Zalando-Aktie mit Kursgewinnen

Montag, 03.08.2020 14:21 von

Zwei Frauen beim Shopping (Symbolbild). © filadendron / E+ / Getty Images
Im deutschen Wertpapierhandel notiert die Aktie von Zalando (Zalando-Aktie) gegenwärtig etwas fester. Zuletzt zahlten Investoren für das Wertpapier 63,00 Euro.

Am deutschen Aktienmarkt hat sich heute der Anteilsschein von Zalando zwischenzeitlich um 2,87 Prozent verteuert. Der Kurs des Anteilsscheins legte um 1,76 Euro zu. Bewertet wird das Papier zur Stunde an der Börse mit 63,00 Euro. Die Zalando-Aktie hat sich aufgrund dieser Entwicklung heute bislang besser entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am MDAX (MDAX). Dieser notiert bei 26.524 Punkten. Der MDAX liegt derzeit damit um 1,27 Prozent im Plus.

Das Unternehmen Zalando

Zalando ist ein Online-Versandhändler für Schuhe und Mode. Zalando’s Angebot für Damen, Herren und Kinder reicht von bekannten Trendmarken bis hin zu gefragten Designerlabels. Insgesamt arbeitet Zalando mit über 1.500 Markenherstellern zusammen. Zuletzt hat Zalando einen Jahresüberschuss von 99,7 Mio. Euro in den Büchern stehen. Der Konzern hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 6,48 Mrd. Euro umgesetzt. Neueste Geschäftszahlen will Zalando am 11. August 2020 bekannt geben.

So steht's um die Konkurrenz

Auf dem Markt sieht sich Zalando einigen Wettbewerbern gegenüber. So liegt zum Beispiel die Aktie von Amazon (Amazon-Aktie) aktuell ebenso im Plus. Amazon verteuerte sich um 1,25 Prozent. Dagegen ist das Wertpapier von Konkurrent Ted Baker (Ted Baker-Aktie) gegenwärtig nicht gefragt. Der Kurs von Ted Baker gab um 4,68 Prozent nach.

So sehen Analysten die Zalando-Aktie

Die Aktie von Zalando wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Zalando-Aktie, Stand 03.08.2020
Die Baader Bank hat die Einstufung für Zalando auf "Buy" mit einem Kursziel von 85 Euro belassen. Die Platzierung von zwei Wandelanleihen sei angesichts der finanziellen Lage des Online-Modeanbieters überraschend gekommen, schrieb Analyst Volker Bosse in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Dringende Notwendigkeit für den Schritt sei nicht zu erkennen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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