Wirecard-Gläubiger werden: Immer mehr Insolvenz-Millionen: Was Wirecard-Geschädigte jetzt tun sollten

Montag, 13.06.2022 15:01 von

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé findet eine Menge Geld auf Wirecard-Konten. Aktionäre und Derivate-Anleger sollten ihre Ansprüche jetzt anmelden. Wie das geht, lesen Sie hier. Anspruch anmelden!

Gute Nachrichten für Gläubiger von Wirecard. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat inzwischen mehr als eine Milliarde Euro für die Insolvenzmasse erlöst. Der letzte große Brocken in Höhe von fast 227 Millionen Euro stammt daher, dass es Jaffé gelungen ist, Gelder, die die Wirecard AG zum Zeitpunkt der Insolvenz im Jahr 2020 auf den Konten der Wirecard Bank deponiert hatte, für die Insolvenzmasse zu sichern.

Dieses Geld steht zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung, wobei es noch länger dauern wird, bis Insolvenzverwalter Jaffé mit einer ersten Abschlagszahlung beginnen wird. Eine ganz entscheidende Frage wird vorher noch geklärt werden müssen: Sind auch Anleger, die mit Aktien oder Derivaten von Wirecard Geld verloren haben, als Gläubiger anzuerkennen? In diesem Fall müssten die "klassischen" Gläubiger, also insbesondere die Kreditgeber, die Insolvenzmasse mit ihnen teilen.

Wir sind der Meinung, dass im Fall Wirecard auch Aktionäre und Derivate-Anleger aufgrund des betrügerischen Vorgehens des Wirecard-Managements anspruchsberechtigt sein müssen, wenn sie ihre Ansprüche fachgerecht anmelden. Juristen sprechen dabei von einem sogenannten "Anspruch aus deliktischem Handeln". Bisher gibt es zu dieser Frage unterschiedliche Ansichten und zwei verschiedene Gutachten. Insolvenzverwalter Jaffé will die Frage demnächst von einem Münchener Gericht klären lassen.

Klar ist jedoch, dass ein formloses Schreiben an den Insolvenzverwalter für geschädigte Anleger nicht ausreichen wird, um als Gläubiger anerkannt zu werden. Vielmehr wird eine fachgerechte Anmeldung mit Begründung nötig sein, um Anspruch auf die Insolvenzquote zu erheben. Dazu wird in der Regel die Unterstützung eines Fachanwalts nötig sein. Geschädigte Anleger können sich bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos darüber informieren, wie sie am besten vorgehen können. Das gilt auch in Bezug auf die laufende Schadensersatzklage gegen EY, den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard.

Hier geht's zur Website für geschädigte Wirecard-Anleger.

Text: Roland Klaus und Christoph Morisse, wallstreet:online Zentralredaktion

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