Was das neue Auskunftsrecht bringt, was nicht

Freitag, 05.01.2018 18:16 von

Vom 6. Januar an können Arbeitnehmer das Gehalt von vergleichbaren Kollegen erfragen. Wie das konkret abläuft, was für Folgen das Gesetz hat: die wichtigsten Fragen und Antworten.

Manchmal nimmt das Privatfernsehen mit einer Reality-Doku eine spätere Entwicklung vorweg. 2013 lief auf dem Privatsender RTL die Doku "Was verdienst du?" Der Sender filmte ein Experiment. Alle Mitarbeiter eines Unternehmens legten ihre Gehälter offen. So sollte eine Debatte über Ungerechtigkeiten entstehen, die dann womöglich beseitigt werden konnten. Doch - und das wurde vom Fernsehsender bereitwillig befeuert - meist entstand stattdessen ein heftiger Kampf, Neiddebatten mit Hauen und Stechen. Am Ende waren die Mitarbeiter nicht zufriedener, sondern unzufriedener.

Die letzten Folgen der Doku sind längst gedreht und gesendet. Nun startet fernab der TV-Kameras deutschlandweit ein Experiment, das auf den ersten Blick ähnlich anmutet. Vom 6. Januar an steht Angestellten nämlich ein neuer Auskunftsanspruch zu, dank des Entgelttransparenzgesetzes. So will der Gesetzgeber geschlechtsbezogene Gehaltsnachteile beseitigen. Denn obwohl Arbeitgeber ihre Mitarbeiter eigentlich schon seit 60 Jahren benachteiligungsfrei vergüten müssen, sind Gehaltsunterschiede in der Praxis noch die Regel. Statistisch unbereinigt beträgt der Gehaltsunterschied zwischen Mann und Frau 21 Prozent. Berücksichtigt man Unterschiede in den Erwerbsbiographien, etwa durch die längeren Kinder-Auszeiten bei Frauen, soll immer noch eine Lücke von etwa sechs Prozent bleiben, die sich statistisch nicht erklären lässt. Sie deutet auf rein geschlechtsbezogene Ursachen hin und soll nun möglichst geschlossen werden.

Doch was genau wird sich durch das Gesetz ändern? Wir haben Expertenmeinungen eingeholt und beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

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