Vinci-Aktie mit leichten Kursgewinnen

Donnerstag, 23.11.2017 11:19 von

Das Wertpapier von Vinci notiert heute ein wenig fester. Der jüngste Kurs betrug 86,90 Euro.

Im Wertpapierhandel hat sich heute die Aktie von Vinci zwischenzeitlich um 0,31 Prozent verteuert. Der Kurs der Aktie legte um 27 Cent zu. Aktuell kostet das Wertpapier 86,90 Euro. Zieht man den Eurostoxx 50 als Benchmark hinzu, dann liegt der Anteilsschein von Vinci vorn. Der Eurostoxx 50 kommt mit einem Punktestand von 3.565 Punkten derzeit auf ein Plus von 0,05 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages.

Das Unternehmen Vinci

VINCI S.A. ist einer der weltweit größten Baukonzerne. Die Tätigkeiten umfassen Konzessionen und Baudienstleistungen. In Frankreich ist das Unternehmen Konzessionsnehmer und hat dort mehr als die Hälfte aller Autobahnkonzessionen inne. Vinci setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 38,1 Mrd. Euro um. Das Unternehmen machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 2,51 Mrd. Euro.

So sehen Analysten die Vinci-Aktie

Die Vinci-Aktie wird von mehreren Analysten beobachtet.

Die britische Investmentbank HSBC hat das Kursziel für Vinci nach einem Investorentag von 86 auf 91 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Vor allem das Flughafengeschäft des Infrastrukturkonzerns sei inzwischen werthaltiger, schrieb Analyst Pierre Bosset in einer am Dienstag vorliegenden Studie.

Jahreschart der Vinci-Aktie, Stand 23.11.2017
Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat das Kursziel für Vinci nach einem Kapitalmarkttag von 97 auf 100 Euro angehoben und die Aktie auf der "Conviction Buy List" belassen. Analyst Patrick Creuset erhöhte seine mittelfristigen Gewinnschätzungen für den Infrastrukturkonzern. Starkes organisches Wachstum bei neuen Konzessionen sei entscheidend für das weiterhin hohe Gewinnwachstum, schrieb er in einer Studie vom Freitag.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.

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