Verlustreicher Tag für Microsoft-Aktionäre: Aktienkurs sinkt deutlich

Donnerstag, 12.03.2020 17:26 von

Die Niederlassung von Microsoft. pixabay.com
Die Aktie von Microsoft (Microsoft-Aktie) zählt heute zu den großen Verlierern am Aktienmarkt. Das Papier verliert deutlich an Wert.

Ein Abschlag auf zwischenzeitlich 146,18 US-Dollar beschert dem Anteilsschein von Microsoft zur Stunde einen hinteren Platz in den Performance-Ranglisten an der Börse. Die Aktie verlor gegenüber dem Schlusskurs vom Vortag um 9,16 Prozent. Somit steht das Wertpapier deutlich schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am S&P 500 (S&P 500). Der Vergleichsindex notiert derzeit bei 2.530 Punkten. Das entspricht einem Minus von 8,58 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Ein neues Allzeittief müssen Inhaber von der Aktie von Microsoft noch nicht fürchten: Den bisherigen Tiefststand von 22,74 US-Dollar erreichte das Papier am 1. Juli 2010.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Zuletzt hat Microsoft einen Jahresüberschuss von 39,2 Mrd. US-Dollar in den Büchern stehen. Der Konzern hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 126 Mrd. US-Dollar umgesetzt. Neueste Geschäftszahlen will Microsoft am 14. März 2020 bekannt geben.

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So sehen Analysten die Microsoft-Aktie

Das Wertpapier von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Das Analysehaus Jefferies hat das Kursziel für Microsoft von 195 auf 190 US-Dollar gesenkt und die Einstufung auf "Buy" belassen. Aufgrund der Coronavirus-Krise habe er seine Prognosen für US-Software-Unternehmen reduziert, schrieb Analyst Brent Thill in einer am Mittwoch vorliegenden Branchenstudie.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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