Varta-Aktie: Kurs legt zu

Dienstag, 25.06.2019 10:33 von

Autobatterie von Varta © mostek / pixabay
Am deutschen Aktienmarkt liegt die Aktie von Varta (Varta-Aktie) gegenwärtig im Plus. Die Aktie notiert derzeit bei 52,60 Euro.

Ein Kursplus von 2,73 Prozent steht gegenwärtig für die Varta-Aktie zu Buche. Das Wertpapier verteuerte sich um 1,40 Euro. Der Preis für das Papier liegt aktuell bei 52,60 Euro. Die Aktie von Varta hat sich somit heute bislang besser entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am SDAX (SDAX). Dieser notiert bei 11.105 Punkten. Der SDAX liegt zur Stunde damit um 0,39 Prozent im Minus.

Das Unternehmen Varta

Die VARTA AG als Muttergesellschaft der Gruppe ist über ihre hauptsächlichen operativen Tochtergesellschaften VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH in den Geschäftssegmenten Microbatteries und Energy Storage Solutions tätig. Als einer der zwei weltweit größten Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte (gemessen am Produktionsvolumen) ist die VARTA Microbattery GmbH ein Pionier im Mikrobatteriesektor. Die Mikrobatterien für Hörgeräte werden unter der Marke power one sowie als White Label-Produkte für führende Hörgerätehersteller und Batteriemarken produziert, verkauft und vermarktet. Bei einem Umsatz von 272 Mio. Euro erwirtschaftete Varta zuletzt einen Jahresüberschuss von 25,3 Mio. Euro. Neueste Geschäftszahlen will Varta am 6. August 2019 bekannt geben.

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So sehen Analysten die Varta-Aktie

Der Anteilsschein von Varta wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Varta-Aktie, Stand 25.06.2019
Das Analysehaus Warburg Research hat die Einstufung für Varta auf "Sell" mit einem Kursziel von 42 Euro belassen. Die hohen Investitionen, die nötig seien, um das Wachstum des Batterieherstellers hoch zu halten, würden unterschätzt, schrieb Analyst Robert-Jan van der Horst in einer am Donnerstag vorliegenden Studie.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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