US-Gericht weist Klage gegen Deutsche Börse ab

Mittwoch, 13.11.2013 17:40 von

Die Deutsche Börse hakt den Streit um die Entschädigung von US-Anschlagsopfern ab. Sie gibt nun Gelder für Familien von Soldaten frei, die bei einem Anschlag im Iran ums Leben kamen. Ein US-Gericht weist die Klagen ab.

Die Deutsche Börse kann den Streit um die Entschädigung von US-Anschlagsopfern endgültig abhaken. Ein US-Gericht habe noch ausstehende Klagen gegen das Unternehmen abgewiesen, teilte Deutschlands größter Börsenbetreiber am Mittwoch mit. Der Vergleich, auf den sich der Konzern im September mit den Klägern geeinigt hatte, sei damit wirksam.

Im Rahmen der Vereinbarung sollen die Familien von US-Soldaten, die 1983 bei einem Bombenanschlag auf eine Kaserne in der libanesischen Hauptstadt Beirut verletzt oder getötet wurden, Zugriff auf Vermögenswerte von 1,75 Milliarden Dollar bekommen. Diese liegen auf dem Konto eines Kunden der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream in Amerika. Im Gegenzug ließen die Angehörigen Klagen gegen den Börsenbetreiber fallen.

Die Kläger machen den Iran für den Anschlag verantwortlich und setzten sich mit dieser Sichtweise vor einem US-Gericht durch. Es verurteilte die Islamische Republik zur Zahlung von 2,65 Milliarden Dollar an die Hinterbliebenen. Um an die Gelder heranzukommen, ließen die Kläger 2008 Vermögenswerte von Clearstream in den USA einfrieren, weil diese ihrer Ansicht nach einer iranischen Regierungsstelle zuzurechnen sind, und forderten deren Auszahlung.

Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream, die Wertpapiere und Sicherheiten für Banken und andere Investoren verwaltet, weigerte sich lange, die Gelder freizugeben - schließlich zählt es zu ihren Aufgaben, die Vermögenswerte ihrer Kunden zu schützen. Nach einer Gesetzesänderung in den USA 2012, die die Herausgabe der Gelder erleichtert, stimmte die Deutsche Börse der Freigabe der Mittel dann jedoch zu.

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