Tesla-Aktie heute gut behauptet: Aktienwert steigt

Montag, 21.03.2022 19:41 von

Im Plus liegt derzeit der Anteilsschein von Tesla (Tesla-Aktie). Zuletzt zahlten Investoren für das Wertpapier 924,00 US-Dollar.

Ein Kursanstieg in Höhe von 18,61 US-Dollar erfreut derzeit die Aktionäre von Tesla. Das Papier notierte zuletzt bei 924,00 US-Dollar. Die Aktie von Tesla steht somit immer noch besser da als der Gesamtmarkt, gemessen am S&P 500 (S&P 500). Der S&P 500 notiert gegenwärtig bei 4.453 Punkten. Das entspricht lediglich einem Minus von 0,47 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Legt das Wertpapier von Tesla aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 34,55 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für die Aktie erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs des Anteilsscheins datiert vom 4. November 2021. Damaliger Kurs: 1.243,25 US-Dollar.

Das Unternehmen Tesla

Tesla Inc. ist ein führender Hersteller von hochwertigen Elektrofahrzeugen und Anbieter von Solarenergiesystemen und Energiespeicherlösungen. Das Unternehmen entwickelt und vermarktet Elektrofahrzeuge in verschieden Preisklassen. Bei einem Umsatz von 53,8 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete Tesla zuletzt einen Jahresüberschuss von 5,52 Mrd. US-Dollar.

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So sehen Analysten die Tesla-Aktie

Die Tesla-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Das Analysehaus Jefferies hat das Kursziel für Tesla von 1400 auf 1250 US-Dollar gesenkt, die Einstufung aber auf "Buy" belassen. Analyst Philippe Houchois kappte in einer am Montag vorliegenden Studie wegen des risikoreicheren gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Umfelds sein Kursziel für den US-Elektroautobauer. Dennoch hob er - anders als für andere Autowerte - seine Schätzungen für Tesla an, da die Preissteigerungen des Unternehmens das Risiko einer Inflation bei den Volumina und den Batteriekosten mehr als ausglichen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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