Straffrei dank Gesetzeslücke?

Dienstag, 18.10.2016 16:40 von

Am Landgericht Mannheim wird ein absurder Rechtsstreit verhandelt: Angeklagt ist ein Mitglied des Pharmaclans Boehringer wegen Insiderhandels. Seine Verteidigung könnte weitere Prozesse zum Kippen bringen.

Der Saal im Landgericht Mannheim ist klein und schmal, schon fast unangemessen für einen Prozess einer solchen Bedeutung. Auf der Seite der Verteidigung drängeln sich Angeklagte und ihre Anwälte dicht an dicht an den Kunststofftischen. Ein Kopf ragt heraus, der von Christoph Boehringer. Der große, hagere Mann zählt zu dem Familienclan hinter dem milliardenschweren Pharmakonzern Boehringer Ingelheim und sitzt auch im Gesellschafterausschuss.

Vordergründig geht es bei dem Prozess, der am Mittwoch am Landgericht Mannheim fortgeführt wird, um den Vorwurf des Insiderhandels. Christoph Boehringer gehört zu den Angeklagten. Der Urenkel des Firmengründers soll sein Insiderwissen für Aktiengeschäfte genutzt haben und auch an Bekannte weitergegeben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. So soll er 2011 gemeinsam mit zwei Mitangeklagten in Aktien des Krebsspezialistens Micromet investiert haben. Als der Konzern später von einem US-Konkurrenten übernommen wurde, fuhren die drei Beschuldigten mehr als 6,8 Millionen Dollar Kursgewinne ein. Alleine diese Summe macht den Fall schon brisant.

Hintergründig aber geht es um die Frage, ob Insiderhandel in Deutschland überhaupt bestraft werden darf. Oder ob ein Fehler in der Gesetzgebung dafür sorgt, dass die Gerichte in Deutschland eine pauschale Generalamnestie bei Insiderhandel und Marktmanipulation aussprechen müssen. Denn Boehringers Verteidiger plädieren auf unschuldig. Sie argumentieren, dass es in Deutschland einen Tag lang kein gültiges Gesetz dazu gegeben habe, am 2. Juli 2016.

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