Steuergewerkschaft warnt vor „Lex Umwelthilfe“

Dienstag, 18.12.2018 08:12 von

Die Politik will der Umwelthilfe schärfere Transparenzpflichten aufbürden. Eine solche Regelung könnte einen Bumerang-Effekt auslösen, warnt die Steuergewerkschaft.

Es sind Überlegungen, die ein großes Risiko in sich bergen. CDU, FDP und auch die SPD plädieren dafür, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie die Deutsche Umwelthilfe zur mehr Transparenz hinsichtlich ihrer Einnahmen zu verpflichten. Das käme indes einer Art „Lex Umwelthilfe“ gleich. Der Bundesvorsitzende der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, warnt ausdrücklich davor.

„Das Gemeinnützigkeitsrecht zu ändern, dürfte zu massivem Widerstand vieler gemeinnützigen Organisationen führen“, sagt Eigenthaler dem Handelsblatt. Die bestehenden Regelungen müssten ja allgemein und generell geändert werden und nicht nur mit Blick auf die Deutsche Umwelthilfe (DUH). „Ich prophezeie einen Aufstand der Vereine, die sich nicht detailliert in die Karten schauen lassen wollen.“

Eigenthaler befürchtet sogar einen Bumerang-Effekt: „Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden dürfte dann wieder ein Thema für die Öffentlichkeit werden.“ Außerdem führt ein verschärftes Gemeinnützigkeitsrecht seiner Ansicht nach auch zu einer Ausweitung von Bürokratie. „Irgendjemand muss die Verschärfung ja prüfen, aber es ist dafür gar kein Personal in den Finanzämtern da“, sagte Eigenthaler, der selbst einmal ein Finanzamt geleitet hat.

Die Umwelthilfe gibt in ihren Jahresberichten zwar regelmäßig Auskunft über ihre Arbeit und damit auch über ihre Finanzierung. Doch viele Spender bleiben anonym. Und das obwohl der Verein knapp 4,3 Millionen Euro und damit mehr als die Hälfte seiner Gesamteinnahmen aus Projektzuschüssen, Zuwendungen von Sponsor-Partnern und Spendern bestreitet. Gemeinnützige Institutionen sind von der Körperschaftssteuer befreit. Wer an sie spendet, kann das beim Fiskus geltend machen.

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