Software AG-Aktie verliert 2,53 Prozent

Freitag, 01.12.2017 10:32 von

Im Minus liegt derzeit der Anteilsschein der Software AG. Zuletzt zahlten Investoren für das Papier 44,83 Euro.

An der Börse liegt das Wertpapier der Software AG aktuell im Minus. Das Wertpapier verbilligte sich um 1,17 Euro. Anleger zahlen am Aktienmarkt zur Stunde 44,83 Euro für die Aktie. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht die Aktie der Software AG nicht so gut da. Der TecDAX liegt gegenwärtig um 1,02 Prozent im Minus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Er kommt auf 2.490 Punkte. Den bisher niedrigsten Kurs verzeichnete die Software AG-Aktie am 8. Oktober 2008. Seinerzeit kostete das Papier 9,17 Euro, also 35,66 Euro weniger als derzeit.

Das Unternehmen Software AG

Die Software AG bietet eine Digital Business Platform für durchgängige Prozesse auf Basis offener Standards mit den Kernkomponenten Integration, Prozessmanagement, In-Memory-Datentechnologie, flexible Anwendungsentwicklung, Echtzeit-Analyse und IT-Architektur-Management. Dank dieser modularen Plattform können Anwender ihre Applikationssysteme von morgen entwickeln. Die Software AG ist seit über 45 Jahren aktiv. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete die Software AG unter dem Strich einen Gewinn von 140 Mio. Euro. Der Umsatz belief sich auf 872 Mio. Euro.

So sehen Experten die Software AG-Aktie

Der Anteilsschein der Software AG wird von mehreren Analysten beobachtet.

Metzler hat das Kursziel für die Aktien der Software AG von 46 auf 53 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Dies geht aus einer am Dienstag vorliegenden Studie des Instituts hervor.

Die Baader Bank hat die Einstufung für Software AG auf "Buy" mit einem Kursziel von 50 Euro belassen. Die Technologie-Partnerschaft mit Siemens stelle einmal mehr die Qualität und strategische Bedeutung der Produkte der Darmstädter unter Beweis, schrieb Analyst Knut Woller in einer am Montag vorliegenden Studie.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.

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