Scout24-Aktie: Kurs legt zu

Freitag, 24.05.2019 14:11 von

Ein Immobilienkaufvertrag (Symbolbild). © gopixa / iStock / Getty Images Plus / Getty Images www.gettyimages.de
An der deutschen Börse notiert die Scout24-Aktie (Scout24-Aktie) aktuell ein wenig fester. Die Aktie notiert derzeit bei 45,30 Euro.

An der Börse liegt der Anteilsschein von Scout24 zur Stunde im Plus. Das Papier legte um 30 Cent zu. Das Wertpapier wird am Aktienmarkt gegenwärtig mit 45,30 Euro bewertet. Gegenüber dem MDAX (MDAX) liegt die Aktie von Scout24 damit vorn. Der MDAX kommt derzeit nämlich auf 25.278 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,63 Prozent.

Das Unternehmen Scout24

Scout24 betreibt digitale Anzeigenplattformen für den Immobilien- und Automobilmarkt. Dabei tritt das Unternehmen unter den Marken ImmobilienScout24, AutoScout24 sowie FinanceScout24 auf und agiert dabei vorwiegend in Deutschland, aber auch in weiteren europäischen Ländern. Laut eigenen Angaben ist ImmobilienScout24 die führende Plattform für digitale Immobilienanzeigen. Bei einem Umsatz von 532 Mio. Euro erwirtschaftete Scout24 zuletzt einen Jahresüberschuss von 164 Mio. Euro. Neueste Geschäftszahlen will Scout24 am 13. Juni 2019 bekannt geben.

Ein Blick auf ähnliche Aktien

Auch einige Wettbewerber von Scout24 sind börsennotiert. So liegt zum Beispiel die Aktie von Axel Springer (Axel Springer-Aktie) aktuell ebenso im Plus. Axel Springer verteuerte sich um 1,05 Prozent. Auch das Papier von Konkurrent Alphabet (Alphabet-Aktie) war gefragt. Kursplus bei Alphabet: 0,92 Prozent.

So sehen Experten die Scout24-Aktie

Die Scout24-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die britische Investmentbank Barclays hat Scout24 nach der gescheiterten Offerte von Finanzinvestoren mit "Equal Weight" und einem Kursziel von 47 Euro wieder in die Bewertung aufgenommen. Das Wachstum des Onlineportal-Betreibers beschleunige sich und die Bewertung sei im Branchenvergleich nicht hoch, schrieb Analyst Andrew Ross in einer am Freitag vorliegenden Studie. Für große Unsicherheit sorge jedoch die Diskussion um das sogenannte Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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