Schaeffler-Aktie gewinnt 4,96 Prozent

Mittwoch, 08.11.2017 09:06 von

An der deutschen Börse brilliert gegenwärtig die Aktie von Schaeffler (Vorzugsaktie). Der Kurs der Aktie legt kräftig zu.

Das Wertpapier von Schaeffler gehört heute mit einem Wertanstieg von 4,96 Prozent zu den Performancebesten des Tages. An der Börse zahlen Anleger zur Stunde 14,00 Euro für das Wertpapier. Der Anteilsschein von Schaeffler hat sich aufgrund dieser Entwicklung heute bislang besser entwickelt als der MDAX. Dieser notiert bei 27.120 Punkten. Der MDAX liegt derzeit damit um 0,77 Prozent im Plus.

Das Unternehmen Schaeffler

Die Schaeffler Gruppe ist ein weltweit führender integrierter Automobil- und Industriezulieferer. Zum Produktportfolio des Unternehmens gehören Präzisionskomponenten und Systeme für Motor, Getriebe und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für eine Vielzahl von Industrieanwendungen. Als Zulieferer für die Automobilindustrie bietet Schaeffler unter anderem Ventilspielausgleichselemente, Wälzlagerungen für Motorwellen, Kupplungen und Doppelkupplungssysteme, Radlager oder Servolenkungen. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Schaeffler unter dem Strich einen Gewinn von 859 Mio. Euro. Der Umsatz belief sich auf 13,3 Mrd. Euro.

So sehen Analysten die Schaeffler-Aktie

Die Schaeffler-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Investmentbank Oddo BHF hat Schaeffler mit "Neutral" und einem Kursziel von 14 Euro in die Bewertung aufgenommen. Analyst Harald Eggeling untersuchte in einer Studie vom Dienstag die Rolle deutscher Autozulieferer beim Megatrend der elektronischen Antriebe. Bei Schaeffler geht er von einer erfolgreichen Anpassung an das neue Mobilitätsumfeld aus. Angesichts des sektorweiten Gegenwinds werde dies aber wohl mit einer Verwässerung der operativen Marge einhergehen. Seine bevorzugten Branchenwerte sind Rheinmetall und Leoni.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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