ROUNDUP: Bremer Landesbank rutscht tiefer in die Krise

Donnerstag, 24.11.2016 08:25 von

BREMEN (dpa-AFX) - Die in Finanznot geratene Bremer Landesbank (BLB) geht für das laufende Jahr von einem hohen dreistelligen Millionenverlust aus. Grund sei vor allem die hohe Risikovorsorge für Schiffskredite in der Höhe von rund einer Milliarde Euro, teilte das Unternehmen am späten Mittwochabend mit.

Bereits Anfang Juni hatte die Bremer Landesbank mitgeteilt, dass sie wegen fauler Schiffskredite Ende des Jahres mindestens 400 Millionen Euro als Verlust ausweisen muss. Wegen der Schieflage angesichts der Schiffskredite und notwendiger Wertberichtigungen hatten sich die Träger Ende August auf die Komplettübernahme der Landesbank durch die NordLB geeinigt. Der Deal soll bis Ende des Jahres vollzogen sein.

Vereinbart ist, dass Bremen seinen 41-Prozent-Anteil an die NordLB verkauft, die bereits jetzt 54,8 Prozent hält. Auch der dritte Träger - der Sparkassen- und Giroverband Niedersachsen (SVN) - gibt seine rund 4 Prozent ab. Die NordLB zahlt für den 41-prozentigen Anteil 262 Millionen Euro. Davon fließen 180 Millionen Euro in bar. Außerdem erhält Bremen drei BLB-Beteiligungen im Buchwert von knapp 82 Millionen Euro. Die ersten sechs Monate 2016 schloss die BLB mit einem Verlust von 384 Millionen Euro nach Steuern ab.

Der Vertrag soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Vorher müssen noch die Bremer Bürgerschaft und der niedersächsische Landtag zustimmen. Der Sitz der Bank bleibt Bremen. Mitte November hatten Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) und Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) nach Regierungsangaben den Staatsvertrag unterzeichnet, der die Trägerverhältnisse bei der BLB neu regelt.

Die Landesbank kündigte an, am 2. Dezember über den Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen der NordLB und der BLB zu entscheiden. Im Falle des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags wäre die NordLB demnach zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge der BLB verpflichtet - soweit diese nicht nach Entscheidung der Trägerversammlung per Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen ausgeglichen werden./tst/DP/zb

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