Rotstift beim Schutz der Sparer

Mittwoch, 23.11.2016 15:40 von

Die Dauerniedrigzinsen zwingen die privaten Bausparkassen zum Sparen – auch an der freiwilligen Zusatzabsicherung für Bausparer. Das Verhalten stößt bei Verbraucherschützern auf Unverständnis.

Es ist ein kommunikativer Balance-Akt. Die privaten Bausparkassen geben aus Kostengründen ihre freiwillige Zusatzabsicherung auf. Zum 28. Februar 2017 soll die Auflösung wirksam werden. Gleichzeitig sollen sich die Kunden, die neun Millionen Bausparverträge bei den privaten Bausparkassen halten, keine Sorgen machen. Denn für die überwiegende Mehrheit hat dies keine praktische Bedeutung.

„Für 99,8 Prozent der Bausparkunden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts“, sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Bausparkassen. Denn ihre Anlagen seien über die gesetzliche Einlagensicherung, die Einlagen bis zu 100.000 Euro abdeckt, abgesichert. Nur 0,2 Prozent der Bausparverträge, rund 19.000, würden über 100.000 Euro hinausgehen. Falls eine private Bausparkasse insolvent werden würde, wäre das Volumen ab 100.000 Euro gefährdet. Das gelte überwiegend für institutionelle Anleger, beschwichtigt der Verband.

Derzeit gehören dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds, der die freiwillige Zusatzabsicherung organisiert, zehn von zwölf privaten Bausparkassen an. Nicht dazu gehören die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die Deutsche Bank Bausparkasse. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall ist über den Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in das Institutssicherungssystem des genossenschaftlichen Bankensektors eingebunden.

Für die Bausparkasse der Deutschen Bank hat das Mutterinstitut die Garantie übernommen. Die Leistungsfähigkeit der BVR-Sicherungssysteme werde von der Bafin überwacht, beruhigt ein Sprecher von Schwäbisch Hall.

Neben den privaten Bausparkassen gibt es noch die Landesbausparkassen. Sie gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an, das darauf ausgelegt ist, kein Institut Pleite gehen zu lassen. Ähnlich wie bei der genossenschaftlichen Bausparkasse Schwäbisch Hall sind die Einlagen bei den Landesbausparkassen also in unbegrenzter Höhe abgesichert.

Verbraucherschützer raten zum Wechsel

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