Richter bremsen Elbvertiefung – Hafen-Aktie bricht ein

Donnerstag, 09.02.2017 10:13 von

Die umstrittene Vertiefung der Elbe ist in Teilen rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Urteil ist ein großer Erfolg für Naturschützer – und ein Rückschlag für den Hamburger Hafen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Elbvertiefung in Teilen für rechtswidrig erklärt. Das urteilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15).

Die Planer des Millionenprojekts müssen nun nachbessern. Die Richter beanstandeten Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten. Diese befürchten, dass das Ökosystem des Flusses durch die Ausbaggerung zu kippen droht.

Dass Gericht betonte, Teile der Planungen seien zwar rechtswidrig. Dies führe jedoch nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Daher könnten die Behörden nun nachbessern. Unter anderem wurden die Schutzmaßnahmen für eine an der Elbe endemische Planzenart bemängelt. Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu kritisierten zudem zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht.

Die seit Jahren strittige Elbvertiefung soll den neuen, größeren Schiffen den Zugang zum Hamburger Hafen verschaffen und einen dichteren Schiffsverkehr ermöglichen. Künftig sollen auch Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hafen erreichen können.

Der Hamburger Senat, die Reeder und die Hafenwirtschaft stehen hinter dem Projekt. Die Aktien des Hamburger Hafenkonzerns HHLA brachen nach dem Urteilsspruch um mehr als zwölf Prozent ein.

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