RIB Software-Aktie mit Kursverlusten

Donnerstag, 09.11.2017 10:13 von

An der deutschen Börse liegt die Aktie von RIB Software gegenwärtig im Minus. Der jüngste Kurs betrug 18,53 Euro.

Für das Wertpapier von RIB Software steht gegenwärtig ein Abschlag von 2,93 Prozent zu Buche. Die Aktie verbilligte sich um 56 Cent. Aktuell wird das Wertpapier an der Börse mit 18,53 Euro bewertet. Zieht man den TecDAX als Benchmark hinzu, dann liegt der Anteilsschein von RIB Software hinten. Der TecDAX kommt mit einem Punktestand von 2.500 Punkten derzeit auf ein Minus von 0,84 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag.

Das Unternehmen RIB Software

Die RIB Software SE bietet Softwarelösungen für das Bauwesen. Der Angebotsfokus liegt auf 5D-Bauplanung und Bauausführung. Die Gesellschaft konzentriert sich auf Softwarelösungen, die die gesamte Wertschöpfungskette bei Bau- und Infrastrukturprojekten abdecken - inklusive Projekt-Konzeption, Planung, Budgetierung und Ausschreibung, Schätzungen, Beschaffung, Koordination, Kontrolle und Wartung. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete RIB Software unter dem Strich einen Gewinn von 14,6 Mio. Euro. Der Umsatz belief sich auf 97,9 Mio. Euro.

So sehen Experten die RIB Software-Aktie

Die RIB Software-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Privatbank Berenberg hat RIB Software nach Zahlen von "Buy" auf "Hold" abgestuft, das Kursziel aber von 17 auf 21,30 Euro angehoben. Das dritte Quartal sei eines der besten in der Geschichte des Bausoftware-Herstellers gewesen und habe seine Schätzungen übertroffen, begründete Analyst Gal Munda in einer Studie vom Montag das neue Kursziel. Dazu gebe es nun mehr Klarheit mit Blick auf das Gemeinschaftsunternehmen YTWO mit Flex. Wegen der damit und mit der US-Expansion verbundenen Risiken strich Munda aber sein Kaufvotum.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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