RIB Software-Aktie heute am Aktienmarkt kaum gefragt: Kurs fällt

Donnerstag, 18.05.2017 12:35 von

Am deutschen Aktienmarkt notiert die RIB Software-Aktie zur Stunde ein wenig leichter. Zuletzt zahlten Investoren für das Papier 13,60 Euro.

Für Inhaber von RIB Software ist der heutige Handelstag bisher nicht sonderlich gut verlaufen. Die Aktie weist gegenwärtig einen Kursrückgang von 2,68 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern verlor das Wertpapier 38 Cent. Der Preis für das Papier liegt bei aktuell 13,60 Euro. Das Wertpapier von RIB Software steht somit schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am TecDAX. Der TecDAX notiert derzeit bei 2.169 Punkten. Das entspricht einem Minus von 1,30 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages.

Die RIB Software SE bietet Softwarelösungen für das Bauwesen. Der Angebotsfokus liegt auf 5D-Bauplanung und Bauausführung. Die Gesellschaft konzentriert sich auf Softwarelösungen, die die gesamte Wertschöpfungskette bei Bau- und Infrastrukturprojekten abdecken - inklusive Projekt-Konzeption, Planung, Budgetierung und Ausschreibung, Schätzungen, Beschaffung, Koordination, Kontrolle und Wartung. RIB Software setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 97,9 Mio. Euro um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 14,6 Mio. Euro. Neue Geschäftszahlen werden für den 30. Mai 2017 erwartet.

Die Aktie von RIB Software wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Privatbank Hauck & Aufhäuser hat die Einstufung für RIB Software nach einer Investorenveranstaltung auf "Buy" mit einem Kursziel von 16 Euro belassen. Seine Ansicht, dass das Softwareunternehmen bei Echtzeitlösungen für die Baubranche Marktanteile gewinnen kann, sei untermauert worden, schrieb Analyst Lars Dannenberg in einer Studie vom Freitag. Der Aktienkurs spiegele die umfangreichen Wachstumsmöglichkeiten noch nicht vollständig wider.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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