Minimaler Kursabschlag bei der Microsoft-Aktie

Montag, 22.11.2021 20:47 von

Der Kurs der der Aktie von Microsoft (Microsoft-Aktie) kommt kaum von der Stelle. Das Papier notiert gegenwärtig bei 342,74 US-Dollar.

Einen geringen Wertverlust von 0,11 Prozent zeigt die Kurstafel für die Aktie von Microsoft an. Die Wertschätzung der Anleger für die Aktie ist damit nahezu unverändert gegenüber dem Vortag geblieben. Bewertet wird das Wertpapier aktuell am Aktienmarkt mit 342,74 US-Dollar. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht der Anteilsschein von Microsoft trotz gut da – und zwar ungeachtet des geringen Kursverlustes. Der NASDAQ 100 (NASDAQ 100) liegt derzeit um 0,13 Prozent im Minus gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages und kommt auf 16.552 Punkte. Der heutige Kurs von Microsoft ist nicht der höchste in der Börsengeschichte der Aktie. Genau 6,91 US-Dollar mehr wert war das Papier am 22. November 2021.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Microsoft setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 168 Mrd. US-Dollar um. Die Gesellschaft machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 61,3 Mrd. US-Dollar. Neueste Geschäftszahlen will Microsoft am 30. November 2021 bekannt geben.

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So sehen Analysten die Microsoft-Aktie

Das Wertpapier von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Schweizer Bank Credit Suisse hat Microsoft mit "Outperform" und einem Kursziel von 400 US-Dollar wieder in die Bewertung aufgenommen. Die Bewertung des Softwarekonzerns und die Konsensschätzungen spiegelten das Wachstum und die Profitabilität immer noch nicht angemessen wider, schrieb Analyst Philip Winslow in einer am Dienstag vorliegenden Studie.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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