Minimaler Kursabschlag bei der Microsoft-Aktie

Donnerstag, 26.08.2021 20:47 von

An der US-amerikanischen Börse ist das Wertpapier von Microsoft (Microsoft-Aktie) gegenwärtig unauffällig. Zuletzt zahlten Investoren für das Wertpapier 300,38 US-Dollar.

Kaum verändert im Vergleich zu der letzten Notierung des vorigen Handelstages zeigt sich zur Stunde der Kurs der Aktie von Microsoft. An der Kurstafel steht aktuell nur ein Verlust von 0,54 Prozent. Das entspricht einer Verbilligung um 1,63 US-Dollar. Derzeit kostet das Papier 300,38 US-Dollar. Gegenüber dem NASDAQ 100 (NASDAQ 100) liegt das Wertpapier von Microsoft hinten. Der NASDAQ 100 kommt derzeit nämlich auf 15.324 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,29 Prozent. Den bisher höchsten Kurs verzeichnete die Aktie von Microsoft am 20. August 2021. Seinerzeit kostete die Aktie 305,83 US-Dollar, also 5,45 US-Dollar mehr als gegenwärtig.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Bei einem Umsatz von 168 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete Microsoft zuletzt einen Jahresüberschuss von 61,3 Mrd. US-Dollar. Neue Geschäftszahlen werden für den 9. September 2021 erwartet.

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So sehen Analysten die Microsoft-Aktie

Der Anteilsschein von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die kanadische Bank RBC hat Microsoft auf "Outperform" mit einem Kursziel von 360 US-Dollar belassen. Der Softwarekonzern hebe erstmals seit der Markteinführung 2011 die Preise für sein Software-Paket Office 365 deutlich an, schrieb Analyst Rishi Jaluria in einer am Freitag vorliegenden Studie. Er begrüße auch die zeitgleiche Ankündigung, den Funktionsumfang der Bürokommunikations-Software Teams zu erweitern.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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