Milliardengeschäft Champions League: Sky sichert sich Rechte – ZDF geht leer aus

Dienstag, 13.06.2017 13:17 von

Der Bezahlsender Sky hat sich die Übertragungsrechte für die UEFA Champions League ab 2018 gesichert. Damit ist die Königsklasse erstmals nur im Pay-TV zu sehen.


Fußball-Fans können die Champions League bald nur noch im Pay-TV sehen. - © istock.com / efks

Ab 2018 können Fußballfans die UEFA Champions League ausschließlich im Bezahlfernsehen verfolgen. Wie der Pay-TV-Sender Sky heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, habe man sich gemeinsam mit dem Streaming-Anbieter DAZN in Deutschland und Österreich „umfangreiche Exklusivrechte“ für die Übertragung der europäischen Königsklasse gesichert. Die Vereinbarung gilt von der Saison 2018/19 bis zur Saison 2020/21. Die exklusive Pay-TV-Ausstrahlung ist eine Premiere in der Geschichte des Wettbewerbs. Bis zur Saison 2018/19 liegt das Übertragungsrecht für die CL noch teilweise beim ZDF: 18 Spiele darf der öffentlich-rechtliche Sender in der kommenden Saison noch übertragen – im jüngsten Bieterverfahren ging das ZDF leer aus.

Sky als „Heimat der UEFA Champions League“

Carsten Schmidt, Vorsitzender der Sky-Geschäftsführung in Deutschland, erklärte, dass der Pay-TV-Sender mit der Sicherung der Übertragungsrechte seine „führende Position im Sport“ ausbaue; Sky sei laut Schmidt hierzulande „die Heimat der UEFA Champions League“. Welche Partien in Zukunft vom Bezahlsender übertragen werden, ist derzeit noch offen. Wie der Sender auf seiner Homepage mitteilte, werde man vor Beginn der Saison weitere Einzelheiten zur Übertragung bekanntgeben.

ZDF geht leer aus

Welche Summe für die Übertragungsrechte gezahlt wurde, ließ Sky offen. Zuletzt war über ein Angebot in Höhe von 600 Millionen Euro spekuliert worden – zuvor hatten sich das ZDF und Sky ein dreijähriges Übertragungsrecht laut Medienberichten zusammen rund 370 Millionen Euro kosten lassen. Unklar bleibt, wer ab 2018 die UEFA Europa League überträgt: Zuletzt hieß es, dass Sky und der Privatsender RTL die Übertragungsrechte für den Wettbewerb gemeinsam erhalten könnten.

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