Microsoft-Aktie leicht im Minus

Montag, 19.09.2022 20:48 von

An der US-amerikanischen Börse notiert das Wertpapier von Microsoft (Microsoft-Aktie) derzeit ein wenig leichter. Das Wertpapier notiert aktuell bei 242,00 US-Dollar.

An der Börse liegt der Anteilsschein von Microsoft gegenwärtig im Minus. Die Aktie verbilligte sich um 2,89 US-Dollar. Zuletzt notierte das Papier bei 242,00 US-Dollar. Zieht man den Dow Jones (Dow Jones) als Benchmark hinzu, dann liegt das Wertpapier von Microsoft hinten. Der Dow Jones kommt mit einem Punktestand von 30.790 Punkten derzeit auf ein Minus von 0,11 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Trotz des heutigen Kursverlustes: Von seinem Allzeittief ist die Microsoft-Aktie zur Stunde noch weit entfernt. Am 23. Mai 1994 ging das Wertpapier zu einem Preis von 79 Cent aus dem Handel – das sind 99,67 Prozent weniger als der aktuelle Kurs.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Bei einem Umsatz von 198 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete Microsoft zuletzt einen Jahresüberschuss von 72,7 Mrd. US-Dollar.

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So sehen Experten die Microsoft-Aktie

Die Aktie von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Schweizer Großbank UBS hat die Einstufung für Microsoft auf "Buy" mit einem Kursziel von 330 US-Dollar belassen. Bei dem Softwarekonzern habe es zuletzt einige Dinge gegeben, mit denen sich Anleger beschäftigen mussten - von der PC-Schwäche bis hin zur Dynamik der Cloud-Migration, schrieb Analyst Karl Keirstead in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Er ließ diese Aspekte nun in seine Schätzungen einfließen, genauso wie eine neue Segment-Abgrenzung. In der Summe sieht er seine Kaufempfehlung untermauert.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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