Microsoft-Aktie: Kurs legt zu

Dienstag, 03.03.2020 17:48 von

Die Niederlassung von Microsoft. pixabay.com
An der US-amerikanischen Börse notiert die Microsoft-Aktie (Microsoft-Aktie) aktuell ein wenig fester. Das Wertpapier kostete zuletzt 168,15 US-Dollar.

Für die Aktie von Microsoft steht gegenwärtig ein Preisanstieg 3,79 Prozent zu Buche. Das Papier verteuerte sich um 6,14 US-Dollar. Für die Aktie liegt der Preis zur Stunde bei 168,15 US-Dollar. Gegenüber dem S&P 500 (S&P 500) liegt das Wertpapier von Microsoft damit vorn. Der S&P 500 kommt derzeit nämlich auf 3.052 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,69 Prozent. Legt die Microsoft-Aktie aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 13,39 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für das Wertpapier erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs der Aktie datiert vom 11. Februar 2020. Damaliger Kurs: 190,66 US-Dollar.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Zuletzt hat Microsoft einen Jahresüberschuss von 39,2 Mrd. US-Dollar in den Büchern stehen. Das Unternehmen hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 126 Mrd. US-Dollar umgesetzt. Neue Geschäftszahlen werden für den 14. März 2020 erwartet.

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So sehen Experten die Microsoft-Aktie

Der Anteilsschein von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Das Analysehaus Jefferies hat die Einstufung für Microsoft angesichts einer Umsatzwarnung auf "Buy" mit einem Kursziel von 195 US-Dollar belassen. Auch die Elite sei nicht immun für den Coronavirus, schrieb Analyst Brent Thill in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Wir betrachte dies aber weiter als vorübergehendes Problem und nicht als generelles Indiz für die Nachfrage nach den PC-Produkten des Softwarekonzerns.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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