Microsoft-Aktie heute am Aktienmarkt gefragt

Mittwoch, 29.04.2020 17:44 von

Die Niederlassung von Microsoft. pixabay.com
Im US-amerikanischen Wertpapierhandel notiert das Wertpapier von Microsoft (Microsoft-Aktie) zur Stunde ein wenig fester. Zuletzt zahlten Investoren für das Papier 174,55 US-Dollar.

Heute hat sich an der US-amerikanischen Börse der Anteilsschein von Microsoft zwischenzeitlich um 2,79 Prozent verteuert. Der Kurs der Aktie legte um 4,74 US-Dollar zu. Gegenwärtig kostet die Aktie 174,55 US-Dollar. Gegenüber dem Dow Jones (Dow Jones) liegt die Aktie von Microsoft damit vorn. Der Dow Jones kommt derzeit nämlich auf 24.634 Punkte. Das entspricht einem Plus von 2,21 Prozent. Mit dem heutigen Kursgewinn kommt das Wertpapier von Microsoft ihrem bisherigen Allzeithoch näher. Dieses datiert vom 11. Februar 2020 und beträgt 190,66 US-Dollar. Bis zu diesem Kurs müsste das Wertpapier derzeit noch 9,23 Prozent zulegen.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Microsoft setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 126 Mrd. US-Dollar um. Das Unternehmen machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 39,2 Mrd. US-Dollar. Neueste Geschäftszahlen will Microsoft am 11. Juni 2020 bekannt geben.

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So sehen Analysten die Microsoft-Aktie

Die Microsoft-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Das Analysehaus Jefferies hat das Kursziel für Microsoft von 175 auf 200 US-Dollar angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Selbst der US-IT-Riese sei nicht vor den Folgen der Corona-Pandemie gefeit, schrieb Analyst Brent Thill in einer am Montag vorliegenden Studie. Beim Cloud-Geschäft liegt er über den Markterwartungen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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