Microsoft-Aktie gewinnt 0,42 Prozent

Donnerstag, 07.05.2020 17:43 von

Die Niederlassung von Microsoft. pixabay.com
Im US-amerikanischen Wertpapierhandel liegt die Aktie von Microsoft (Microsoft-Aktie) gegenwärtig im Plus. Das Wertpapier notiert aktuell bei 183,31 US-Dollar.

Für das Wertpapier von Microsoft steht gegenwärtig ein Wertanstieg 0,42 Prozent zu Buche. Das Papier verteuerte sich um 77 Cent. Für der Anteilsschein von Microsoft liegt der Preis zur Stunde bei 183,31 US-Dollar. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht die Microsoft-Aktie nicht so gut da. Der Dow Jones (Dow Jones) liegt derzeit um 1,35 Prozent im Plus gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Er kommt auf 23.983 Punkte. Setzt sich der Aufwärtstrend fort, könnte die Aktie von Microsoft bald ein neues Allzeithoch erreichen. Dafür fehlen gegenwärtig noch 7,35 US-Dollar – das sind 4,01 Prozent.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Bei einem Umsatz von 126 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete Microsoft zuletzt einen Jahresüberschuss von 39,2 Mrd. US-Dollar. Neue Geschäftszahlen werden für den 11. Juni 2020 erwartet.

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So sehen Analysten die Microsoft-Aktie

Das Wertpapier von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Microsoft-Aktie, Stand 07.05.2020
Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat das Kursziel für Microsoft nach Quartalszahlen von 162 auf 185 US-Dollar angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Der Software-Entwickler habe von der Corona-Krise eher profitiert, schrieb Analystin Heather Bellini in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Der Trend zum Home Office und zum Lernen in den eigenen vier Wänden habe die Nachfrage nach Software des Unternehmens angetrieben.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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