Leichter Wertverlust bei der Netflix-Aktie

Donnerstag, 09.09.2021 20:49 von

Im Minus liegt derzeit das Wertpapier von Netflix (Netflix-Aktie). Die Aktie notiert zur Stunde bei 600,78 US-Dollar.

An der US-amerikanischen Börse hat sich heute das Wertpapier von Netflix zwischenzeitlich um 0,87 Prozent verbilligt. Der Kurs des Papiers verbilligte sich um 5,27 US-Dollar. Am Aktienmarkt zahlen Investoren aktuell 600,78 US-Dollar für das Wertpapier. Gegenüber dem NASDAQ 100 (NASDAQ 100) liegt die Aktie von Netflix damit im Hintertreffen. Der NASDAQ 100 kommt derzeit nämlich auf 15.584 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,24 Prozent. Ein neues Allzeittief müssen Inhaber von dem Anteilsschein von Netflix noch nicht fürchten: Den bisherigen Tiefststand von 7,54 US-Dollar erreichte das Papier am 3. August 2012.

Das Unternehmen Netflix

Netflix, Inc. bietet eine Streamingdienst-Plattform und zählt mit seinem Portfolio an TV-Serien und Filmen zu den weltweit führenden Anbietern auf diesem Gebiet. Das Unternehmen bietet seinen Kunden einen Internet-Aboservice, über den unbegrenzt Fernsehsendungen und Filme online gestreamt werden können. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Netflix unter dem Strich einen Gewinn von 2,76 Mrd. US-Dollar. Der Umsatz belief sich auf 25,0 Mrd. US-Dollar.

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So sehen Experten die Netflix-Aktie

Die Netflix-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die britische Investmentbank Barclays hat die Einstufung für Netflix auf "Overweight" mit einem Kursziel von 625 US-Dollar belassen. Der Streaming-Anbieter sei offenbar auf dem Weg, seinen Zielmarkt durch andere Angebote wie Gaming oder Live Entertainment zu erweitern, schrieb Analyst Kannan Venkateshwar in einer am Mittwoch vorliegenden Studie. Es könnte zu eng gefasst sein, solche Angebote nur als Erweiterung des Video-Contents anzusehen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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