Leichte Zugewinne bei der Microsoft-Aktie

Montag, 12.09.2022 20:47 von

Im US-amerikanischen Wertpapierhandel notiert das Wertpapier von Microsoft (Microsoft-Aktie) derzeit ein wenig fester. Das Wertpapier kostete zuletzt 266,45 US-Dollar.

Am US-amerikanischen Aktienmarkt hat sich heute der Anteilsschein von Microsoft zwischenzeitlich um 0,75 Prozent verteuert. Der Kurs des Anteilsscheins legte um 1,99 US-Dollar zu. Aktuell zahlen Käufer an der Börse für das Papier 266,45 US-Dollar. Gegenüber dem S&P 500 (S&P 500) liegt die Microsoft-Aktie damit im Hintertreffen. Der S&P 500 kommt derzeit nämlich auf 4.105 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,91 Prozent. Legt das Wertpapier von Microsoft aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 31,23 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für die Aktie erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs der Aktie datiert vom 22. November 2021. Damaliger Kurs: 349,65 US-Dollar.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Bei einem Umsatz von 198 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete Microsoft zuletzt einen Jahresüberschuss von 72,7 Mrd. US-Dollar.

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So sehen Analysten die Microsoft-Aktie

Die Aktie von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Das Analysehaus Jefferies hat die Einstufung für Microsoft auf "Buy" mit einem Kursziel von 320 US-Dollar belassen. Im aktuell schwierigen Konjunkturumfeld stünden Software-Aktien weiter unter Druck, schrieb Analyst Brent Thill in einer am Dienstag vorliegenden Branchenstudie zu US-Softwareunternehmen. Das dürfte sich erst ändern, wenn die Unternehmen mit Blick auf das schwierige Konjunkturumfeld die Markterwartungen genug gedämpft hätten. Das Gleiche gelte auch für regere Übernahmeaktivitäten und nachlassendem Interesse großer Investoren an Energieaktien.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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