Leichte Zugewinne bei der BayWa-Aktie

Donnerstag, 31.03.2022 11:21 von

Im Plus liegt zur Stunde die BayWa-Aktie (BayWa-Aktie). Zuletzt zahlten Investoren für das Papier 43,00 Euro.

Freuen können sich gegenwärtig die Aktionäre von BayWa: Die Aktie weist gegenwärtig eine Verteuerung von 0,35 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann das Wertpapier 15 Cent hinzu. Das Papier notierte zuletzt bei 43,00 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht das Wertpapier von BayWa gut da. Der SDAX (SDAX ) liegt aktuell um 0,95 Prozent im Minus gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages und kommt auf 14.434 Punkte. Legt die Aktie von BayWa aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 9,53 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für die Aktie erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs des Anteilsscheins datiert vom 25. März 2022. Damaliger Kurs: 47,10 Euro.

Das Unternehmen BayWa

Die BayWa AG ist ein international tätiges Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Gemeinsam mit Beteiligungen im In- und Ausland bildet die BayWa einen Konzernverbund - den BayWa-Konzern. Das geografische Kerngebiet von BayWa liegt in Deutschland und Österreich. Zuletzt hat BayWa einen Jahresüberschuss von 70,7 Mio. Euro in den Büchern stehen. Die Gesellschaft hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 19,8 Mrd. Euro umgesetzt. Neueste Geschäftszahlen will BayWa am 5. Mai 2022 bekannt geben.

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So sehen Analysten die BayWa-Aktie

Der Anteilsschein von BayWa wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die DZ Bank hat den fairen Wert für die Papiere von Baywa von 42 auf 48 Euro angehoben und die Einstufung auf "Kaufen" belassen. "Trotz aufgerauten Makro-Umfelds stehen die Wachstumssterne auch für 2022 günstig", schrieb Analyst Axel Herlinghaus in einer am Dienstag vorliegenden Studie in Reaktion auf Rekordzahlen des Agrarhändlers für das Vorjahr.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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