Kursverluste für die Aktie von Siltronic (84,45 €)

Mittwoch, 27.03.2024 14:15 von

Am deutschen Aktienmarkt hat sich heute der Anteilsschein von Siltronic zwischenzeitlich um 0,35 Prozent verbilligt. Der Kurs des Wertpapiers verbilligte sich um 30 Cent. Bewertet wird das Wertpapier derzeit am Aktienmarkt mit 84,45 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht die Aktie von Siltronic nicht so gut da. Der MDAX (MDAX ) liegt zur Stunde um 0,39 Prozent im Plus gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Er kommt auf 26.975 Punkte. Ein neues Allzeittief müssen Inhaber von dem Anteilsschein von Siltronic noch nicht fürchten: Den bisherigen Tiefststand von 12,18 Euro erreichte das Papier am 11. Februar 2016.

Das Unternehmen Siltronic

Die Siltronic AG gehört eigenen Angaben zufolge zu den weltweit führenden Herstellern für Wafer aus Reinstsilicium und ist Partner vieler führender Chip-Hersteller. Das Unternehmen unterhält Produktionsstätten in Europa, Asien und den USA. Siltronic entwickelt und fertigt Wafer mit einem Durchmesser von bis zu 300 mm.

Das sind die Aktien von Konkurrenten

  Siltronic SoiTec Shin-Etsu Chemical Sumco SunEdison
Kurs 84,45 121,60 € 41,00 € 14,40 € -  
Performance 0,35 0,00% -1,91% -1,03% 0,00%
Marktkap. 2,53 Mrd. € 4,34 Mrd. € 85,3 Mrd. € 5,04 Mrd. € -

So sehen Analysten die Siltronic-Aktie

Die Siltronic-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Schweizer Großbank UBS hat Siltronic anlässlich der endenden Produktion von Siliziumwafer mit kleinerem Durchmesser auf "Sell" mit einem Kursziel von 74 Euro belassen. Analyst Harry Blaiklock sprach in einer am Freitag vorliegenden Studie von einem interessanten Schritt von Siltronic. Der Konzern sei der erste unter den größeren Wafer-Herstellern mit dieser Ankündigung. Kurz- bis mittelfristig rechnet der Experte dadurch aber nur mit begrenzten Auswirkungen auf die Geschäftszahlen. Er bleibt für Siltronic vorsichtig gestimmt.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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