Kursverluste für den Anteilsschein von HelloFresh (6,526 €)

Dienstag, 02.04.2024 14:21 von

Ein Verlust von 1,00 Prozent steht gegenwärtig für die HelloFresh-Aktie zu Buche. Das Wertpapier verbilligte sich um 7 Cent. Zur Stunde kostet der Anteilsschein von HelloFresh 6,53 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht das Wertpapier von HelloFresh nicht so gut da. Der MDAX (MDAX ) liegt aktuell um 0,17 Prozent im Minus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Er kommt auf 26.996 Punkte. Den bisher niedrigsten Kurs verzeichnete die Aktie von HelloFresh am 20. Dezember 2018. Seinerzeit kostete die Aktie lediglich 5,83 Euro, also 70 Cent weniger als derzeit.

Das Unternehmen HelloFresh

HelloFresh SE ist zusammen mit seinen Tochtergesellschaften als Anbieter von Mahlzeitenkästen für die Heimindustrie tätig. Das Unternehmen bietet Premium-Mahlzeiten, Protein-Swaps, Doppelportionen und Extra-Rezepte sowie Zusatzprodukte wie Suppen, Snacks, Obstboxen, Desserts, verzehrfertige Mahlzeiten und saisonale Boxen an. Das Unternehmen hat Niederlassungen in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Neuseeland, der Schweiz, Schweden, Spanien, Norwegen, Italien und dem Vereinigten Königreich.

Für diese Papiere interessierten sich Nutzer von ARIVA.DE

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So sehen Analysten die HelloFresh-Aktie

Die HelloFresh-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der HelloFresh SE-Aktie, Stand 02.04.2024
Die US-Bank JPMorgan hat die Einstufung für Hellofresh nach Treffen mit Investoren auf "Overweight" belassen. Der Versender von Kochboxen habe nach zwei Gewinnwarnungen viel Glaubwürdigkeit verspielt, schrieb Analyst Marcus Diebel in einer am Dienstag vorliegenden Branchenstudie. Mancher Investor stelle nun die Aussagen des Managements hinsichtlich der weiteren Entwicklung grundsätzlich infrage.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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