Kursgewinne für die Aktie von Intel

Donnerstag, 13.10.2022 17:47 von

Der Anteilsschein von Intel (Intel-Aktie) notiert am Donnerstag ein wenig fester. Das Wertpapier kostete zuletzt 26,29 US-Dollar.

An der US-amerikanischen Börse hat sich heute die Intel-Aktie zwischenzeitlich um 3,79 Prozent verteuert. Der Kurs des Papiers legte um 96 Cent zu. Zur Stunde wird das Papier am Aktienmarkt mit 26,29 US-Dollar bewertet. Das Wertpapier von Intel steht aufgrund dieser Entwicklung immer noch besser da als der Gesamtmarkt, gemessen am S&P 500 (S&P 500). Der S&P 500 notiert aktuell bei 3.640 Punkten. Das entspricht lediglich einem Plus von 1,67 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Der heutige Kurs von Intel ist längst nicht der höchste in der Börsengeschichte des Anteilsscheins. Genau 56,01 US-Dollar mehr wert war die Aktie am 4. September 2000.

Das Unternehmen Intel

Intel Corp. ist ein weltweit agierendes Unternehmen im Bereich Halbleiterchips. Intel entwickelt fortschrittliche digitale Technologielösungen und versorgt die Computer- und Kommunikationsbranche mit Halbleiter-Speicherchips, Schaltkreisen, Speicherplatten, -karten und-systemen sowie mit Mikroprozessoren. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Intel unter dem Strich einen Gewinn von 19,9 Mrd. US-Dollar. Der Umsatz belief sich auf 79,0 Mrd. US-Dollar.

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So sehen Experten die Intel-Aktie

Die Aktie von Intel wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat das Kursziel für Intel von 24 auf 23 US-Dollar gesenkt und die Einstufung auf "Sell" belassen. Analyst Toshiya Hari senkte seine Schätzungen für den Gewinn je Aktie US-amerikanischer Halbleiterhersteller in einer am Freitag vorliegenden Branchenstudie. Dies reflektiere einen noch stärkeren Lagerabbau von Prozessoren bei den Kunden. Die Erwartungen für den PC-Absatz hätten sich weiter verschlechtert.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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