Kursgewinne für die Aktie von Aumann

Donnerstag, 17.05.2018 15:00 von

Schriftzug "News" (Symbolbild).pixabay.com
Die Aktie von Aumann (Aumann-Aktie) notiert am Donnerstag etwas fester. Die Aktie kostete zuletzt 61,70 Euro.

Freuen können sich gegenwärtig die Aktionäre von Aumann: Das Papier weist gegenwärtig ein Kursplus von 2,83 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann das Wertpapier 1,70 Euro hinzu. Am Aktienmarkt zahlen Investoren aktuell 61,70 Euro für die Aktie. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht die Aktie von Aumann gut da. Der TecDAX (TecDAX) liegt derzeit um 0,27 Prozent im Plus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag und kommt auf 2.789 Punkte.

Das Unternehmen Aumann

Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität. Das Unternehmen verbindet einzigartige Wickeltechnologie zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere in der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe, sowie auf Lösungen zur Fertigungsautomatisierung. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Aumann unter dem Strich einen Gewinn von 13,0 Mio. Euro. Der Umsatz belief sich auf 210 Mio. Euro. Investoren warten jetzt auf den 20. Juni 2018. An diesem Tag will der Konzern neue Geschäftszahlen vorlegen.

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So sehen Analysten die Aumann-Aktie

Die Aumann-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Privatbank Berenberg hat Aumann nach starken Ergebnissen für das erste Quartal von "Hold" auf "Buy" hochgestuft und das Kursziel auf 70 Euro belassen. Analyst Gerhard Orgonas lobte in einer am Dienstag vorliegenden Studie zudem die bessere Berechenbarkeit des so wichtigen Geschäfts mit E-Mobilität für den auf die Autobranche spezialisierten Maschinenbauer.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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