Kurs von Microsoft steigt etwas

Mittwoch, 13.04.2022 17:48 von

Im Plus liegt zur Stunde das Wertpapier von Microsoft (Microsoft-Aktie). Der jüngste Kurs betrug 285,63 US-Dollar.

Freuen können sich gegenwärtig die Aktionäre von Microsoft: Die Aktie weist derzeit eine Verteuerung von 1,27 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann das Papier 3,57 US-Dollar hinzu. Das Wertpapier notierte zuletzt bei 285,63 US-Dollar. Die Aktie von Microsoft hat sich aufgrund dieser Entwicklung heute bislang besser entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am Dow Jones (Dow Jones). Dieser notiert bei 34.433 Punkten. Der Dow Jones liegt aktuell damit um 0,62 Prozent im Plus. Legt der Anteilsschein von Microsoft aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 22,41 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für die Aktie erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs der Aktie datiert vom 22. November 2021. Damaliger Kurs: 349,65 US-Dollar.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Zuletzt hat Microsoft einen Jahresüberschuss von 61,3 Mrd. US-Dollar in den Büchern stehen. Der Konzern hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 168 Mrd. US-Dollar umgesetzt. Am 9. Juni 2022 lässt sich Microsoft erneut in die Bücher schauen. Dann werden die neuesten Geschäftszahlen veröffentlicht.

Für diese Papiere interessierten sich Nutzer von ARIVA.DE

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So sehen Experten die Microsoft-Aktie

Das Wertpapier von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Schweizer Großbank UBS hat Microsoft auf "Buy" mit einem Kursziel von 360 US-Dollar belassen. Analyst Karl Keirstead geht in einer am Montag vorliegenden Studie allerdings davon aus, dass sich das Wachstum der wichtigen Office-Bürosoftware etwas verlangsamen wird.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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